Heizkostenzuschuss in Oberösterreich kann ab 7. Jänner beantragt werden
OÖ/LINZ. Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 152 Euro für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher kann ab heute, 7. Jänner, beantragt werden. Die Frist endet mit 17. April 2020.
Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer wurde auch für 2020 ein Heizkostenzuschuss beschlossen.
Die Antragsfrist läuft bis zum 17. April 2020. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Das Antragsformular steht auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at/52800 zum Download bereit.
„Die Heizungskosten stellen für Menschen mit geringem Einkommen jeden Winter eine zusätzliche Belastung dar. Gerade in den kalten Monaten sind wir als Gemeinschaft gefragt, hilfebedürftigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern finanziell unter die Arme zu greifen“, so Sozial-Landesrätin Gerstorfer.
Einmaliger Zuschuss von 152 Euro
Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2019/2020 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2019 nicht überschreitet.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss betragen für Alleinstehende 933,06 Euro und für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.398,97 Euro (Erhöhung je Kind: 173,04 Euro)
Im letzten Jahr wurden 16.192 Oberösterreicher mit dem Heizkostenzuschuss unterstützt.
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