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Tips Logo Online Redaktion, 26.03.2019 16:07

OÖ/LINZ. In einem  spontan eingebrachten Antrag in der OÖGKK-Kontrollversammlung sieht die Arbeiterkammer OÖ einen Angriff der Arbeitgeber auf OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Hintergrund ist die Verfassungsklage gegen Zerschlagung der OÖGKK.

Im Rahmen der Verfassungsklage gegen die Kassenfusion stellt sich die AK OÖ hinter OÖGKK-Obmann Maringer. Foto: Weihbold

Hintergrund ist die Verfassungsklage der OÖGKK gegen die Zerschlagung der bisherigen Strukturen der Krankenkassen: Die Reform sieht unter anderem vor, dass die Hälfte der Funktionäre künftig durch die Arbeitgeber gestellt werden sollen, welche nicht einmal bei der ÖGK versichert wären. Diese „Beseitigung der politischen Selbstverwaltung durch die versicherten Arbeitnehmer“ in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse hält die OÖGKK – aus Sicht der Arbeiterkammer völlig zu Recht - für verfassungswidrig und lässt daher das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlich prüfen.

Prüfung gefordert

Mit ihrer Mehrheit in der Kontrollversammlung versuchten nun die Arbeitgeber die OÖGKK zur Offenlegung interner Dokumente zu zwingen und wollen diese durch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Jenes Sozialministerium, das politisch für die Zerschlagung der Krankenkassen verantwortlich ist, gegen die sich die Verfassungsklage richtet. Verlangt wird unter anderem die Offenlegung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen der OÖGKK, die in Zusammenhang mit der Verfassungsklage stehen und eine schriftliche Bekanntgabe, wer die Kosten des Prozesses und eines eventuellen Prozessverlustes trägt.

Arbeitnehmervertreter gegen Antrag

Die Arbeitnehmervertreter, die in der Kontrollversammlung in der Minderheit sind, haben gegen diesen Antrag gestimmt, der von den Arbeitergebern ohne vorherige Diskussion erst direkt in der Kontrollversammlung selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden war.

Rückendeckung für Maringer

Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Vorgehensweise der Arbeitgebervertreter in der Kontrollversammlung ein Versuch, auf unzulässige Weise in politische Entscheidungen der OÖGKK einzugreifen. „Die Arbeitgebervertreter wollen offensichtlich die Ergreifung eines legitimen Rechtsmittels durch die OÖGKK diskreditieren und ihrem Obmann Maringer, der neben der OÖGKK als Versicherter die Klage miteingebracht hat, persönlich das finanzielle Prozessrisiko aufbürden und ihn so wirtschaftlich unter Druck setzen“, befürchtet die AK OÖ.

„Als Versichertenvertreter ist Albert Maringer verpflichtet, alles zu tun, um Schaden von den in der OÖGKK versicherten Arbeitnehmern abzuwenden. Da das neue Sozialversicherungsgesetz massiv in die Rechte der Versicherten eingreift, ist die Verfassungsklage geradezu geboten. Der Vorstand der Arbeiterkammer bekennt sich daher vollinhaltlich zur Vorgehensweise des OÖGKK-Obmanns und gewährt ihm daher in diesem Rechtsverfahren vollen Rechtsschutz. Den politischen Missbrauch des Kontrollausschusses in der OÖGKK durch die Arbeitgebervertreter weist die Arbeiterkammer aufs schärfste zurück“, erklärt AK-Präsident Johann Kalliauer.


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