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Kassenfusion: OÖGKK hat Verfassungsklage eingereicht

Anna Stadler, 12.03.2019 17:56

LINZ. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hat nun eine Verfassungsklage gegen die Sozialversicherungsreform eingebracht.

Wesenauer, Maringer und Rohregger beim Hintergrundgespräch zur Verfassungsklage der OÖGKK in Linz Foto: OÖGKK

„Diese Reform bringt den Mitgliedern der OÖGKK Nachteile, und sie greift in wichtige Rechtspositionen ein. Ich sehe es daher als meine Verantwortung, hier Rechtssicherheit herzustellen und Schaden von meiner Versichertengemeinschaft abzuwenden“, so OÖGKK-Obmann Albert Maringer bei einem Hintergrundgespräch in Linz.Das Hauptargument der Klage: Die Fusion sei unsachlich. Mit einer Milliarde Euro beziffert die Bundesregierung das Einsparungspotential in der Kassenverwaltung. Diese Zahl sei nicht nachvollziehen, kritisiert unter anderem ein Bericht des Rechnungshofes.

Studien: Kein Einsparungspotential

Auch zeigt der internationale Vergleich, dass in den Nachbarländern Schweiz und Deutschland durch Kassenfusionen keine Einsparungen bei Verwaltungskosten erreicht werden konnten. „Die ideale Größe einer Krankenversicherung liegt laut einer schweizer Studie bei rund 750.000 Versicherten. Das ist in etwa die Größe, in der die bestehenden und im internationalen Vergleich sehr effizienten GKKs liegen“, so OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer.

„Sehr viele Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof stützen sich auf das Sachlichkeitsgebot, an das sich der Gesetzgeber bei Veränderungen halten muss. Gerade dieses Thema spielt auch bei der vorliegenden Reform eine große Rolle, weil es der Gesetzgeber trotz der vielen kritischen Hinweise und Erfahrungen mit Fusionen unterlassen hat, hier auf Basis valider Berechnungen und Planungen vorzugehen“, erklärt Verfassungsjurist Michael Rohregger.

Kritik an Vertretung

Zudem werde es statt der bisher 30 Kassenvertreter in der OÖGKK in der neuen Gesundheitskasse (ÖGK) bundesweit nur mehr zwölf geben. Dies sei „nicht repräsentativ“ und entspreche nicht dem Föderalismus der eine Selbstverwaltung der Bundesländer vorsehe. Die Hälfte der Funktionäre seien überdies Vertreter der Arbeitgeber, die nicht einmal bei der ÖGK versichert wären.

Fehlende Regionalität

Da es zudem nur mehr sechs Arbeitnehmervertreter für neuen Bundesländer gibt, könne es zudem passieren, dass Oberösterreich in der neuen ÖGK keinen Arbeitnehmervertreter mehr stellt.

Ein Mangel an Regionalität befürchtet die OÖGKK jedoch nicht nur bei der Vertretung ihrer Versicherten, sondern auch bei den Servicestellen. So fürchtet man, dass die Zentralisierung zu Lasten der regionalen Servicestellen gehen könnte.

Begutachtungsfrist läuft

Nach Einbringen der Klage hat die Bundesregierung eine Frist von sechs bis acht Wochen zur Stellungnahme.  Danach könne sich der VfGH damit befassen, so Rohregger, der mit Oktober oder Dezember rechnet. Ab 1. Jänner 2020 soll die Reform in Kraft treten.


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