Städtebaulichen Kommission soll künftig für moderne Stadtplanung sorgen
LINZ. Hochhäuser und mehr sorgten in den letzten Jahren in Linz für heiße Diskussionen. Um den aktuellen stadtplanerischen Herausforderungen gerecht zu werden, bekommt Linz nun eine „städtebauliche Kommission“.
Der „Beirat für Stadtgestaltung“ beurteilt seit 1988 die architektonische Qualität von Projekten, jedoch nicht der ob das Projekt stadplanerisch sinnvoll ist. Hier bestand bisher eine Lücke. Diese soll nun mit der „Städtebaulichen Kommission“ geschlossen werden.
„Politische Vertreter sind keine drinnen“
Diese besteht aus stadtinternen und stadtexternen Fachexperten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Freiraumplanung. „Politische Vertreter sind keine drinnen“, betont Infrastrukturstadtrat Markus Hein. Die Aufgabenstellung der städtebaulichen Kommission als Sachverständigengremium besteht in der Ausarbeitung von konkreten städtebaulichen Vorgaben.
Beispiel-Projekt PostCity
Ein Beispiel für die Arbeitsweise der Kommission gibt es schon mit dem Projekt PostCity. Dort wollte der Projekt-Entwickler vorwiegend Wohnungen bauen. Ein Vorhaben, das bei der Stadt auf wenig Gegenliebe stieß. Aufgrund der Lage nahe des Hauptbahnhofs eigne sich der Standort hervorragend für Geschäfts- und Büroflächen. Dies wurde dem Projektant in klaren Vorgaben mitgeteilt. „Die PostCity war wirklich sehr erfolgreich“, so Hein.
„Es ist aber nicht unbedingt so, dass ein Projektwerber mit einem Projekt kommen muss“, so Hein. Zu entwickelnde Flächen können auch im Vorfeld begutachtet werden.
Neue Geschäftsordnung für Gestaltungsbeirat
Zudem wird die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates in folgenden Punkten erneuert:
- Architekturwettbewerbe müssen nun direkt mit der Stadt Linz und nicht mehr mit der Kammer für Ziviltechniker, Architekten und Ingenieure abgestimmt werden. Städtebauliche Vorgaben können nun direkt im Abstimmungsprozess zwischen der Stadt Linz und dem Projektwerber iterativ entwickelt und durchgesetzt werden.
- Der Beirat für Stadtgestaltung kann mit der neuen Regelung sofort die Durchführung eines Architekturwettbewerbs oder kooperativen Verfahrens empfehlen: Damit können nun Architekturwettbewerbe oder kooperative Planungsverfahren verbindlich eingefordert werden. Die Wahlfreiheit zwischen Beirat für Stadtgestaltung oder Durchführung eines Wettbewerbs (kooperatives Planungsverfahren) wird somit eingeschränkt.
- Entfall der Geheimhaltung bei den Sitzungen des Gestaltungsbeirates und der Planungsvisite: Damit wird volle Transparenz innerhalb des Planungsprozesses gewährt.
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