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Haftung bei medizinischen Tätigkeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen: Pädagogen sind künftig abgesichert

Tips Logo Karin Seyringer, 10.09.2019 16:17

OÖ/LINZ. Damit auch Pädagogen in den oberösterreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen bei anfallenden medizinischen Tätigkeiten in Haftungsfragen abgesichert sind, führt das Land Oberösterreich gemeinsam mit der Oberösterreichischen Versicherung  einen neuen „Schutzschirm“ ein. Bisher gab es – anders als bei Lehrern – keinen solchen Rechtsschutz.

  1 / 2   Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und der Generaldirektor der Oberösterreichischen Versicherung Josef Stockinger präsentierten in Linz den neuen Schutzschirm. Foto: Land OÖ/Vanessa Ehrengruber

Ein aufgeschlagenes Knie, ein Bienenstich, aber auch Kinder, die etwa an Diabetes oder starken Allergien leiden und versorgt werden müssen – Pädagogen in Krabbelstuben, Kindergärten oder im Hort sind auch in solchen Fälle gefordert und müssen Kinder medizinisch versorgen. Aber was, wenn etwas schiefgeht, Eltern Schadenersatz fordern? Bislang gab es für die Pädagogen in Kinderbetreuungseinrichtungen – anders als bei Lehrern, die über das Schulunterrichtsgesetz abgesichert sind – keinen Rechtsschutz.

Das Land Oberösterreich garantiert nun in Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung dem Personal in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen die nötige Haftungssicherheit.

Ängste nehmen

„Die Pädagogen haben die Sorge: Was bedeutet es, wenn ich mich kümmere? Jetzt spannen wir einen Schutzmantel, sie sind rechtlich abgesichert. Wir bieten eine Hilfestellung, damit sie sich gut und sicher um die Kinder kümmern können“, so Landeshautpmann-Stellvertreterin Bildungsreferentin Christine Haberlander.

Denn auch chronisch kranke Kinder mit medizinischem Betreuungsbedarf besuchen Kinderbetreuungseinrichtungen, bei denen in Abstimmung mit Eltern und Ärzten etwa Blutzuckermessungen, Insulinabgaben oder eine Versorgung mit Notfallmedikamenten durchgeführt werden muss. „Es ist den Pädagogen, die freiwillig die erforderlichen medizinischen Tätigkeiten übernehmen, hoch anzurechnen, dass sie diesen Kindern den Besuch ihrer Einrichtung ermöglichen und diesen zusätzlichen Betreuungsaufwand auf sich nehmen“, so Haberlander.

„Absicherungslücke wird geschlossen“

Die Oberösterreichische Versicherung hat auf Wunsch des Landes eine maßgeschneiderte Lösung zusammengestellt. „Wir schließen damit eine entscheidende Absicherungslücke“, so Generaldirektor Josef Stockinger. „Wir hoffen, dass die Ängste damit genommen werden - durch die Rechtsschutzversicherung bei ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen, durch die Versicherungsleistung bei gerechtfertigten Forderungen und auch das Handeln im Notfall ist abgesichert“, so Stockinger.

Das Land übernimmt die kompletten Kosten für die neue Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, 50.000 Euro werden dafür jährlich investiert.


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