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Neue Dienstpostenplan-Verordnung präsentiert

Victoria Preining, 25.11.2019 20:37

OÖ. Vergangene Woche stellte Landesrat Max Hiegelsberger die neue Dienstpostenplanverordnung vor, die die Beschäftigungsverhältnisse in den Gemeinden regelt. Die neue Verordnung soll vor allem flexibles Handeln in den Gemeinden ermöglichen. 

Foto: Land OÖ/Vanessa Ehrengruber
Foto: Land OÖ/Vanessa Ehrengruber

„Unsere Gemeinden sind moderne Dienstleistungsanbieter und entwickeln aufgrund von Kooperationen und Schwerpunktlegungen ganz individuelle Profile. Dafür braucht es in erster Linie motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter, die am heiß umkämpften Arbeitsmarkt erst einmal angeworben werden müssen. Die neue Dienstpostenplan-Verordnung gibt den Gemeinden die dafür notwendige Flexibilität und ist damit ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Gemeinde-Autonomie“, so Landesrat Max Hiegelsberger bei der Präsentation. 

Konkret regelt die Verordnung die Anzahl und die Einstufung der in den Gemeinden anzustellenden Dienstnehmer. Die Gemeinden werden in dieser zu Größenkategorien zusammengefasst - mit der Größe der Gemeinde würde sich nämlich auch die Anzahl und der Ausbildungsgrad der Mitarbeiter ändern. Schon seit längerer Zeit wurde hier mehr Flexibilität verlangt.

„Ende 2018 starteten die Gespräche über die Modernisierung der Dienstpostenplanverordnung. Ziel ist die Ermöglichung eines erweiterten Handlungsspielraumes für die Gemeinden. Dieser ist notwendig, um die Anforderungen an einen modernen Dienstleistungsbetrieb zu erfüllen. Aufgrund der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt herrscht besonders im ländlichen Raum ein starker Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der neuen Verordnung können Stellenangebote individueller ausgeschrieben und damit auf die Bedürfnisse der Gemeinden abgestimmt werden. Mit der neuen Verordnung geht das Land Oberösterreich den eingeschlagenen Weg der Deregulierung und Stärkung der Gemeindeautonomie konsequent weiter“, so Hiegelsberger. 

Durch die neue Verordnung sei es für Gemeinden möglich, Dienstpostenpläne innerhalb des durch die Dienstpostengruppe festgelegten Rahmens flexibler zu gestalten. 


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