Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

WIEN/OÖ. Um besonders jene Branchen zu unterstützen, die der aktuelle Teil-Lockdown hart trifft, wurden am Freitag neue Hilfsinstrumente präsentiert, die rasch zur Anwendung kommen. So kann etwa der neu geschaffene Umsatz-Ersatz für November ab heute, Freitag, beantragt werden.

Auch die Gastronomie ist vom aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen. (Foto: volker weihbold)
Auch die Gastronomie ist vom aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen. (Foto: volker weihbold)

„Gastronomie, Hotellerie, Veranstalter im Kunst- und Kulturbereich und Sportveranstalter sind derzeit besonders betroffen. Wir haben Hilfe versprochen und in manchen Bereichen ist diese jetzt auch neu gestaltet“, umschreibt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) das neu geschnürte Paket.

80 Prozent des Umsatzes wird ersetzt

So kommt mit dem Umsatz-Ersatz ein neues Instrument zur Anwendung: „Der Umsatz wird zu 80 Prozent ersetzt. Das kann rasch und unbürokratisch passieren, hier kann man sich als Unternehmer oder Steuerberater des Unternehmers auch sofort auf Finanz-Online anmelden und beantragen. Es ist auch ein Kündigungsschutz inkludiert, das sichert auch die Arbeitsplätze“, betont der Vizekanzler.

Weitere Instrumente sind der Fixkostenzuschuss 2, der auch in Kraft gesetzt wird – „mit dem Deckel 800.000 Euro.“ Schließlich soll auch ein Nonprofit-Fond anderen Branchen helfen. Kogler: „Unser Ziel hier ist möglichste Gleichbehandlung in all diesen Bereichen.“

„Chance auf Weihnachtsgeschäft wahren“

Finanzminister Gernot Blümel betont: „Die aktuellen Maßnahmen sind wichtig, um die Chance auf Weihnachtsgeschäft und Wintertourismus zu wahren. Minus 7,7 Prozent für die heimische Wirtschaft werden heuer prognostiziert, nächstes Jahr wird ein Plus von 2,8 Prozent statt eigentlich erhofften plus sieben Prozent prognostiziert. Das sind Auswirkungen durch die zweite Welle, deshalb braucht es weitere Maßnahmen.“

Umsatz-Ersatz wird rasch abgewickelt

Der ins Leben gerufene Umsatz-Ersatz für November kann ab 6. November beantragt werden. „Anhand der Steuerdaten aus 2019 können wir die Umsätze automatisch berechnen, über den Unternehmerzugang auf Finanz-Online kann man dies ab Freitag, 6. November um ca. 14 Uhr tun, dann ist die Online-Maske zugänglich“, beschreibt Blümel. „Auch der Fixkostenzuschuss 2 bis zu 800.000 Euro kann bereits im November beantragt werden.“

Hilfe für Zulieferbetriebe im Tourismus

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger kündigt auch konkrete Hilfsschritte im getroffenen Tourismus-Bereich an: „Bis zu 100 Prozent der Mitarbeiter können rückwirkend in das Kurzarbeitsmodell übernommen werden. 80 bis 90 Prozent des Gehaltes wird weiter ausgezahlt, zusätzlich gibt es eine Trinkgeldpauschale von 100 Euro. Außerdem werden die Zulieferbetriebe speziell unterstützt in Tourismusbetrieben, Winzer haben etwa fast 100 Prozent Absätze in der Gastronomie. Hier laufen die Gespräche.“

Auch Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer ist zufrieden: „Mit dem Ersatz von 80 Prozent des Umsatzes ist das Weiterbestehen direkt betroffener Betriebe gesichert. Ein starkes Bekenntnis für Kunst und Kultur legen wir auch mit der Verlängerung anderer Maßnahmen ab. Damit schließen wir die letzten Lücken, die das engmaschige Hilfssystem noch hatte und fangen auch alle auf, die für das Aufrechterhalten des heimischen Kulturbetriebs wichtig sind.“

Rettungsschirm für Kunst und Kultur

Es werde strenge Kriterien geben, damit kein Missbrauch möglich ist. „Die Maßnahmen kommen dem geforderten Rettungsschirm für die Kunst- und Kulturszene  gleich, weit über 200 Millionen Euro zusätzlich zu den regulären Kunstbudgets werden zusätzlich in die Hand genommen.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden