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OÖ. Gestiegene Mieten, Ende der Absetzbarkeit von Sonderausgaben für Wohnraumbeschaffung, Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Situation: Die Arbeiterkammer OÖ fordert, um diese Entwicklungen abzufedern, einen steuerlichen Wohnbonus von bis zu 800 Euro im Jahr.

 (Foto: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)
(Foto: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)

Laut Statistik Austria sind die Mieten in Österreich 2020 stärker gestiegen als die Inflation. Für Arbeitnehmer endet 2020 die Möglichkeit, ihre Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung von der Lohnsteuer abzusetzen. Dieser Wegfall bedeute rund 400 Millionen Euro jährlich an Mehrbelastungen, die Kaufkraft der Menschen würde sinken und wirke in der Krise auch noch konjunkturdämpfend.

„Viele Menschen haben ohnehin mit Einkommenseinbußen zu kämpfen. Wir fordern einen steuerlichen Wohnbonus von bis zu 800 Euro im Jahr. Das dient auch dazu, Kaufkraft und Konjunktur anzukurbeln“, ist AK-Präsident Johann Kalliauer überzeugt. Der Wohnbonus könne das Auslaufen der Sonderausgabenregelung auffangen, positive Wirtschaftsimpulse erzeugen und helfe allen bei den Wohnkosten, sieht die Arbeiterkammer viele Vorteile.

Zehn Prozent der Wohnkosten absetzen

Kalliauer fordert von der Bundesregierung ein rasches Gegensteuern. Die AK legt zum vorgeschlagenen steuerlichen Wohnbonus auch ein konkretes Konzept vor, dass finanziellen Härten auffangen könne und eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur alten Regelung bringen würde. „Im Gegensatz zu den sogenannten Topf-Sonderausgaben würde der Wohnbonus nämlich allen Arbeitnehmern zustehen – egal, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt“, so Kalliauer.

Die Forderung der AK: Zehn Prozent der Wohnkosten, maximal 800 Euro, sollen als Absetzbetrag von der Lohn- und Einkommenssteuer abgezogen werden können. Für Einkommen, die so niedrig sind, dass keine Lohnsteuer gezahlt wird, soll der Wohnbonus als Steuergutschrift ausbezahlt werden. Und bei besonders hohen Einkommen soll nur mehr ein reduzierter bzw. kein Absetzbetrag zur Verfügung stehen.

„Sozial gerechter“

Damit sei der Wohnbonus sozial deutlich gerechter. „Er wirkt unabhängig von Besitzverhältnissen und Einkommenshöhen gleichermaßen. Er brächte zudem einen deutlichen Konjunkturimpuls. Gerade bei kleinen Einkommen fließt das Geld sofort wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf. Auch budgetär kann der mit bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr budgetwirksame Wohnbonus einen viel stärkeren Konjunkturimpuls entfalten als die Altregelung. Anstatt einer Konsumbremse zum ungünstigsten Zeitpunkt, steht der AK-Wohnbonus für deutliche Konjunkturimpulse und ein Plus an sozialer Gerechtigkeit“, ist Kalliauer sicher.


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