Neue Corona-Maßnahmen: Ungeimpften drohen Ausgangsbeschränkungen
Im Falle eines starken Anstiegs der Auslastung der Intensivstationen gibt es neue Corona-Maßnahmen. Sobald 500 Intensivbetten mit Corona- Patienten belegt sind, kommt in vielen Bereichen eine „2-G-Regel“. Ab 600 belegten Betten gibt es Ausgangbeschränkungen für Ungeimpfte.
Die neuen Maßnahmen sind Teil des seit Mitte September bestehenden Stufenplanes. Stufe eins (ab 200 belegten Betten) brachte unter anderem die FFP2-Pflicht zum Beispiel in Supermärkten zurück. Im sonstigen Handel gilt die FFP2-Pflicht nur für jene, die weder geimpft noch genesen sind. Alle anderen können ohne Schutz in die Geschäfte.
Stufe zwei tritt sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstationsauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft. Für die Nachtgastro und Ähnliches gilt dann die 2G-Regel. Außerdem sind dann die Antigen-Tests mit Selbstabnahme (“Wohnzimmertests“) nicht mehr als Nachweis für „3-G“-Bereiche einsetzbar.
Kommt es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten), dann tritt – und zwar anders als bisher vorgesehen sofort – Stufe drei in Kraft. In Bereichen mit „3-G“ verliert der Antigen-Test in dieser Phase gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt zu Gastronomie und Co. hätten damit nur mehr Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem PCR-Test.
Jetzt neu: Stufen vier und fünf
Die neue Stufe vier des Stufenplans sieht eine „2-G-Regel“ in all jenen Bereichen vor, in denen zuvor „2,5-G“ (geimpft, genesen, PCR-getestet) galt. Sollte die Marke von 500 belegten ICU-Betten (25 Prozent der Intensivkapazitäten) überschritten werden, wird Ungeimpften damit wohl der Eintritt in Gastronomie und Hotellerie versagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests. Auch Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Sportveranstaltungen dürften davon betroffen sein, Details blieb das Gesundheitsministerium teilweise noch schuldig.
Sollte die Intensivbetten-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf. Diese bringt laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte – also den bereits aus früheren Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre dieser Personengruppe das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in wenigen Ausnahmen gestattet.
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