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LINZ. Das Interesse an den Dauerdemos in der Landeshaupstadt ist nahezu völlig erloschen, nur noch vereinzelte Menschen beschallen die Stadt immer wieder mit lauter Musik und belasten Handel und die Innenstadtbewohner. Der Linzer Vize-Bürgermeister Martin Hajart fordert nun eine Präzisierung des Versammlungsgesetzes, um die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung stärker zu gewichten.

Das Interesse an einer Teilnahme an den Dauerdemos ist nahezu völlig erloschen. (Foto: Wolfgang Spitzbart)

Schon seit dem Vorjahr finden in Linz nahezu jeden Tag Demonstrationen statt, die den Verkehr, den Handel und die Menschen in ihrem Alltag behindern. Das Interesse an einer Teilnahme an den Dauerdemos ist nahezu völlig erloschen. Es ist kaum eine Handvoll immer gleicher Leute, die Linz mit den Demonstrationen belastet und mit lauter Musik beschallt.

Zudem gibt es Autokorsos, die den Verkehr lahmlegen und zu großem Ärger bei den Menschen führen. „Hier hat man den Eindruck, dass einige Wenige das Demonstrationsrecht über die Maßen ausreizen und so die Freiheiten und Interessen der restlichen Linzer Bevölkerung beeinträchtigen. Deshalb braucht es eine Präzisierung des Versammlungsgesetzes, um eine genauere gesetzliche Grundlage zu schaffen“, so Vize-Bürgermeister Martin Hajart. Er möchte – nachdem sich die Wogen aktuell etwas geglättet haben – dass der Bundesgesetzgeber die Zeit bis zum Herbst nutzt, um eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen.

„Auch Interessen der Bevölkerung abwägen“

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und sind deshalb als Grundrechte in unserer Verfassung verankert“, betont Hajart. Das Versammlungsgesetz sieht aber auch Einschränkungen vor, die zum Schutz der Rechte anderer notwendig sind. „Es geht also um eine Abwägung der Interessen der Bevölkerung, deren Rechte und Freiheit auf der einen Seite sowie um das Demonstrationsrecht auf der anderen Seite. Hier braucht es eine Präzisierung“, betont Hajart. 

In Österreich ist durch den einfachen Gesetzgeber in § 6 Versammlungsgesetz festgelegt: „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.“ Hier braucht es eine genauere gesetzliche Grundlage für eine verfassungskonforme Rechtsgüterabwägung bei der Zulässigkeitsprüfung. Dabei soll auch der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer klar berücksichtigt werden. Auch die Rechtsprechung hat gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden eine klarer ausformulierte einfachgesetzliche Grundlage für die erforderliche und verfassungsrechtlich zulässige Rechtsgüterabwägung bei der Prüfung von Demonstrationen brauchen.

Antrag im Gemeinderat am 21. April

In den letzten Wochen ist eine öffentliche Diskussion darüber entstanden, ob bei der Genehmigung von Demonstrationen die Rechte und die Freiheiten anderer in manchen Fällen zu wenig berücksichtigt wurden. Insbesondere bei den sich täglich wiederholenden Demonstrationen hat man den Eindruck, dass nicht das eigentliche Anliegen, sondern eine möglichst aufsehenerregende Beeinträchtigung der Allgemeinheit sowie der Rechte und Freiheiten anderer im Vordergrund standen.

„Um rechtliche Klarheit zu schaffen, werden wir deshalb für die Gemeinderatssitzung am 21. April einen Antrag einbringen. Dieser richtet sich an den Bund und zielt auf eine nähere Ausformulierung im Versammlungsgesetz ab, um den Verwaltungsbehörden eine Grundlage für eine verfassungskonforme Rechtsgüterabwegung zu geben. Den Rechten und Freiheiten der restlichen Bevölkerung soll neben den Demonstranten entsprechendes Gewicht zugesprochen werden“, so Hajart.

 


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