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Fix: Linz benennt diese vier problematischen Straßennamen um

Jürgen Affenzeller, 22.12.2022 11:20

LINZ. Der Stadtsenat der Stadt Linz fällte am Donnerstag mehrheitlich den Grundsatzbeschluss, vier Straßen im Stadtgebiet aufgrund ihrer historischen Belastung umzubenennen sowie die für Betroffene entstehenden Kosten zu übernehmen.

Entsprechend dem aktuellen Stadtsenats-Beschluss werden nun vier Linzer Verkehrsflächen umbenannt: Porscheweg, Gföllnerstraße, Pfitznerstraße sowie der Reslweg. (Foto: volker weihbold)

Dem Beschluss zugrunde liegt ein mehr als 1.800 Seiten umfassender Bericht einer Experten-Kommission unter Vorsitz von Walter Schuster, dem Direktor des Archivs der Stadt Linz. Im Juli 2019 war die Überprüfung der 1.158 offiziell benannten Linzer Verkehrsflächen zu möglichen Belastungen ihrer Namensgeber einstimmig vom Gemeinderat beschlossen worden.

Insgesamt 64 Personen als problematisch eingestuft

Insgesamt wurden in dem Bericht 64 Personen, nach denen in der Vergangenheit Straßen benannt worden waren, als problematisch eingestuft. Vier Namensgeber*innen wurden in der Analyse als „Kategorie 1“ gewertet, was mitunter „aktives Handeln und extrem starke Propagierung von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit (z. B. Rassismus / Antisemitismus / Nationalsozialismus – auch über 1945 hinaus), Ablehnung der Demokratie und Befürwortung eines autoritären Systems sowie Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ umfasst.

Diese vier Straßen werden umbenannt

Entsprechend dem aktuellen Stadtsenats-Beschluss werden nun vier Linzer Verkehrsflächen umbenannt: Porscheweg, Gföllnerstraße, Pfitznerstraße sowie der Reslweg.

Begleitend zur Umbenennung wird die Stadt Linz betroffene Bürger*innen sowie Unternehmen rechtzeitig und umfassend über allfällige erforderliche Schritte informieren. Sollten Bürgern bzw. Betrieben Kosten aus der Umbenennung erwachsen, übernimmt die Stadt diese zur Gänze.

Vorschläge für neue Namensgeber

Vorschläge für neue Namensgeber der vier Verkehrsflächen erarbeitet das Archiv der Stadt Linz in den ersten Monaten des Jahres 2023. „Dieser mehrheitlich gefasste Beschluss im letzten Stadtsenat dieses Jahres macht einmal mehr deutlich, dass sich die Stadt Linz ihrer historischen Verantwortung aktiv stellt. Neben der ebenfalls in diesem Jahr erfolgten Installation der Erinnerungsstelen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus ist die wissenschaftliche Überprüfung der Namensgeberinnen und –geber der Linzer Straßen ein wesentlicher Meilenstein unserer historischen Aufarbeitung“, betont Bürgermeister Klaus Luger.

Die 92 weiteren, in der Analyse als weniger problematisch eingestuften Straßennamen, werden im Rahmen von neu zu überarbeitenden Publikationen bzw. mittels Online-Medien der Stadt Linz umfassend kommentiert.

 „Das ist eine konsequente Entscheidung. Personen, die das Naziregime aktiv unterstützt haben und Menschenfeindlichkeit propagiert haben, dürfen nicht durch Straßenbenennungen geehrt werden. Mit der Umbenennung zeigen wir einmal mehr, dass wir uns der historischen Verantwortung bewusst sind. Als `Patenstadt des Führers` ist es besonders wichtig, hier klare Signale zu setzen. Jetzt müssen die Anrainer rasch und umfassend informiert werden und auch beim nötigen bürokratischen Prozedere Unterstützung erhalten“, so die Grüne Stadträtin Eva Schobesberger.

FPÖ gegen das Vorhaben

Die Linzer Freiheitlichen haben diesem Vorhaben nicht zugestimmt und sprechen sich stattdessen für die Bereitstellung von gut sichtbaren Zusatzinformationen zu den jeweiligen Namensgebern aus, erklärt Stadtrat Michael Raml. „Wir unterstützen vorbehaltlos eine umfassende Aufarbeitung unserer Geschichte, sie muss jedoch mit Fingerspitzengefühl betrieben werden und die Bevölkerung mitnehmen. Wie wir aus Nachrichten von unmittelbar betroffenen Bürgern wissen, dürfte die Einbindung der Menschen vor Ort leider nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgt sein. Auf die Bewohner der jeweiligen Straßen kommen somit in ohnehin verunsichernden Zeiten erhebliche bürokratische Hürden, logistische Probleme und damit verbundene Kosten zu. Auch die im Antrag vorgesehene Abgeltung von Verwaltungskosten kann den Betroffenen nicht den tatsächlichen Aufwand ersetzen.“ 


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