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Swap 4175: Keine Schadenersatz-Ansprüche gegen Dobusch, Mayr und Penn

Jürgen Affenzeller, 23.05.2023 09:57

LINZ. Unter den jahrelangen Rechtsstreit um den „SWAP 4175“ kann die Stadt Linz seit Dienstag einen Schlussstrich ziehen. Univ.-Prof. Georg Graf schließt in seinem umfangreichen arbeitsrechtlichen Gutachten mögliche Ansprüche gegenüber den damals handelnden Organen der Stadt Linz aus rechtlichen Überlegungen eindeutig aus.

Der elf Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG wurde im Februar dieses Jahres durch einen gerichtlichen Vergleich beendet, den der Gemeinderat mehrheitlich genehmigt hat. In dem Vergleich hatte sich die Stadt Linz zu einer einmaligen Zahlung von 12 Millionen Euro verpflichtet. (Foto: Weihbold)

Der elf Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG wurde im Februar dieses Jahres durch einen gerichtlichen Vergleich beendet, den der Gemeinderat mehrheitlich genehmigt hat. In dem Vergleich hatte sich die Stadt Linz zu einer einmaligen Zahlung von 12 Millionen Euro verpflichtet.

Beide Streitparteien verzichteten darüber hinaus darauf, wechselseitige Ansprüche und Forderungen weiter geltend zu machen.

Prüfung der Schadenersatzansprüche abgeschlossen

Nunmehr ist auch die Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche gegenüber den damals handelnden Organen der Stadt Linz abgeschlossen. Konkret betrifft die Sache Ex-Bürgermeister und Luger-Vorgänger Franz Dobusch, den früheren Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Werner Penn. 

Univ.-Prof. Georg Graf schließt in seinem umfangreichen Gutachten mögliche Ansprüche aus rechtlichen Überlegungen eindeutig aus. „Dieser Einschätzung schlossen sich heute auch Vertreter der Stadtregierung an, denen das Gutachten präsentiert wurde. Diese Rechtssache können wir nun endgültig ad acta legen. Mit diesem finalen Punkt ist ein jahrelang schwelender Rechtsstreit nun endgültig im Sinne der Linzer Bürger abgeschlossen“, betont Bürgermeister Klaus Luger.

 


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