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Große Preisunterschiede bei Elektromonteuren und Servicetechnikern

Steiner Christoph, 29.05.2025 14:07

LINZ. Große Unterschiede stellte die Arbeiterkammer Oberösterreich bei den Preisen für Elektromonteure und Servicetechniker fest. Im Mai 2025 erhoben die Konsumentenschützer die Stundensätze und Fahrtkosten für die Handwerker.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich überprüfte 105 Betriebe. (Foto: Arbeiterkammer OÖ)
Die Arbeiterkammer Oberösterreich überprüfte 105 Betriebe. (Foto: Arbeiterkammer OÖ)

105 Betriebe in ganz Oberösterreich wurden überprüft. Das Resultat: bei Elektromonteuren liegen die Stundensätze zwischen 64,80 und 115,26 Euro, bei Servicetechnikern kostet eine Stunde von 64,80 bis 135 Euro. Dazu wurden die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis lag bei 35,22 Euro, die höchst erhobenen Fahrtkosten betrugen 90,54 Euro.

Die kompletten Testergebnisse finden Sie hier.

Kosten gestiegen

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um 5 Prozent und bei den Fahrtkosten um 12 Prozent erhöht. Aufgrund der großen Unterschiede bei den Preisen empfiehlt die Arbeiterkammer mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Darin sollte die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten sein.

Auf der sicheren Seite

Mit einem Kostenvoranschlag ist man grundsätzlich als Kunde auf der sicheren Seite. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Konsument:in weiterzugeben. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber dem Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde. 

Ausnahme

Wenn es unvermeidlich ist, darf ein Unternehmer den unverbindlichen Kostenvoranschlag um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann darauf hin der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen, oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.


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