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MUNDERFING/SCHALCHEN. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte für die Umfahrung Munderfing-Mattighofen die straßenrechtliche Bewilligung von Abschnitt 2 – Munderfing-Stallhofen. Die Gemeinde Schalchen sowie betroffene Anrainer hatten zuvor Beschwerde gegen den Baubescheid eingereicht.

Foto: Fesl
Foto: Fesl

Der „Abschnitt 2 – Munderfing-Stallhofen“ des Projekts „Umfahrung Munderfing-Mattighofen“ wurde straßenrechtlich bewilligt, das bestätigte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in einer Presseaussendung. Zuvor hatten die Gemeinde Schalchen sowie mehrere betroffene Anrainer Beschwerde gegen die Baubewilligung durch die Oö. Landesregierung erhoben, vorrangig in Bezug auf verschiedene Umweltauswirkungen des Projekts. Sie forderten die verpflichtende und europarechtskonforme Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung

Da dem Landesverwaltungsgericht in Hinblick auf die UVP-Pflicht keine Entscheidungskompetenz zukommt, wurde das Verfahren dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt. Dieses verneinte die Frage nach einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung nach zwei Rechtsgängen und das Verfahren konnte im Landesverwaltungsgericht wieder fortgesetzt werden.

Projekt bewilligt

Unter Einbezug verschiedener Sachverständigen (aus den Gebieten Lärmschutz, Straßenbautechnik, Luftreinhaltetechnik, Lärmtechnik und Medizin) kam das Landesverwaltungsgericht zu dem Beschluss, die Beschwerden abzuweisen und die Straßenverbindung „Abschnitt 2, Munderfing-Stallhofen“ als verkehrswirksam zu erachten: „Ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis für die verfahrensgegenständliche Straße ist im Verfahren klar hervorgekommen.“ Das Projekt soll in Zukunft den zunehmenden Verkehr der Region bewältigen und den Ortskern von Mattighofen entlasten.

WKO-Obmann begrüßt Bewilligung

Klemens Steidl, Obmann der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKO) in Braunau, begrüßt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts: „Unsere Geduld ist am Ende. Es wurde viel Zeit verloren, deshalb erwartet sich jetzt die regionale Wirtschaft einen schnellstmöglichen Baubeginn für den Streckenabschnitt 2 und in weiterer Folge den Fertigbau. Unternehmer fordern immer wieder eine zeitgemäße Verkehrsinfrastruktur, die der leistungsfähigen Wirtschaft im Bezirk entspricht. Erstbesucher in der Region wundern sich immer wieder über den schlechten Ausbauzustand unseres Straßennetzes.“

Für Verkehrsteilnehmer und Anrainer werde die Situation in der Region immer prekärer. Nun gebe es keinen Grund mehr, den Bau zu verzögern. “Aber selbst die vollständige Umsetzung der Umfahrung Mattighofen kann nur der Beginn und nicht das Ende eines strategischen Straßenbau-Nachholprogrammes im Bezirk Braunau sein. Das hat sich die Region verdient und ist auch dringend nötig, um zukunftsfitte Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Da werden wir als Wirtschaftskammer dranbleiben“, verspricht Steidl.


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