Burg Pürnstein seit fast zehn Jahren gesperrt - jetzt folgt Begutachtung
NEUFELDEN. Die vergebenen Fördermittel für historische Gebäude hat der Landesrechnungshof genauer unter die Lupe genommen. Auch Burg Pürnstein stand dabei auf dem Prüfstand. Diese ist nach fast zehn Jahren Baustelle aus Sicherheitsgründen noch immer für die Öffentlichkeit gesperrt – für den Rechnungshof wurde damit der Förderzweck nur zum Teil erreicht.
Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden und dessen Förderung steht für den Landesrechnungshof außer Frage. Aber die Kulturdirektion müsse das Controlling verbessern und gerade bei komplexen Vorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, das Budget für Denkmalpflege mittelfristig im Auge behalten. „Projekte, wie Burg Pürnstein, brauchen einen genauen Fahrplan und Zielsetzungen. Dazu sollte die Kulturdirektion eine Gesamtplanung anfordern“, erklärt LRH-Direktor Friedrich Pammer.
Zwar wurde ein solches Konzept ebenso wie entsprechende Nachweise mehrmals von der Burgbesitzerin eingefordert, jedoch ohne Androhung von Konsequenzen. 70.000 Euro wurden für Maßnahmen an verschiedenen Teilbereichen der Burg und vor allem für die statische Sanierung der Torzufahrtsbrücke gewährt. „Mit der Gewährung der Förderung verband die Kulturdirektion keine Auflagen“, heißt es im Prüfbericht. Da der Zustand der Brücke nach wie vor unverändert blieb, kann der Rechnungshof nicht nachvollziehen, warum weitere Förderungen ausbezahlt wurden.
Zumindest teilweise öffnen
Für Wolfgang Spickermann, Obmann des Burg- und Heimatvereins Neufelden, kommt die Kritik an der Landeskulturdirektion nicht überraschend. „Wir waren zweimal mit einer großen Delegation dort und es ist nichts dabei herausgekommen. Ein Denkmal, das mit öffentlichen Geldern finanziert wird, muss zumindest teilweise für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Aber die Burg verfällt, und man tut nichts dagegen“, bedauert Spickermann.
Erhaltung des Denkmals hat oberste Priorität
Die Öffnung der Burg zur Besichtigung wurde von der Kulturdirektion zwar immer wieder eingefordert, jedoch ist diese nicht Voraussetzung für eine Förderung aus Mitteln der Denkmalpflege. „Oberste Priorität hat die Erhaltung des Denkmals. In den letzten Jahren haben zudem auch immer wieder Geländebewegungen um die Burg stattgefunden, was eine Öffnung aus Sicherheitsgründen nicht möglich macht“, erklärt der zuständige Sachbearbeiter Laurin Holzleitner. Der damalige Sachbearbeiter habe sich intensiv um die Sanierung und Erhaltung der für Oberösterreich bedeutenden historischen Wehranlage gekümmert, Fristen für Nachweise wurden aber aufgrund von Krankenhausaufenthalten der Eigentümerin verlängert oder ausgesetzt.
Jetzt folgt man der Empfehlung des Rechnungshofes und hat mit der Burgbesitzerin eine letzte Frist zur Vorlage des noch offenen Verwendungsnachweises vereinbart. „Sobald es die Witterung zulässt, wird auch eine Begutachtung vor Ort zusammen mit einem Hochbautechniker vorgenommen und der aktuelle Zustand der Anlage überprüft. Danach können die weiteren notwendigen Schritte gesetzt werden“, informiert Holzleitner.
Schloss Neuhaus
Auch beim Schloss Neuhaus zeigt der Rechnungshof Unregelmäßigkeiten auf. Unter anderem konnten die Bemessungsgrundlagen der Förderungen nicht schlüssig nachvollzogen werden und es gab wechselnde Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Der Rechnungshof empfiehlt eine erneute Überprüfung und eine Rückforderung des zu viel ausbezahlten Betrages.
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