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Ausgangs-Sperre für Hühner: Stallpflicht ist eine lästige, aber notwendige Vorsichts-Maßnahme

Martina Gahleitner, 16.01.2017 11:30

BEZIRK ROHRBACH. Seit gut einer Woche ist es vorbei mit dem Freilauf für die Hühner: Wegen der Vogelgrippe gilt eine landesweite Stallpflicht für Nutz- oder Hausgeflügel. Eine zwar lästige, aber durchaus sinnvolle Verordnung, wie die heimischen Eierproduzenten meinen, schließlich steht viel auf dem Spiel.  
 

  1 / 2   Hühner dürfen wegen der Stallpflicht jetzt nur in überdachte Ausläufe - wie hier der Wintergarten am Lenznhof in Julbach. Foto: Gahleitner

6000 Hühner hält Freiland-Eier-Produzentin Claudia Schmid in Steinbruch (Gemeinde Neufelden). Diese tummeln sich normalerweise auf der insgesamt sechs Hektar großen, eingezäunten Wiese, jetzt müssen sie sich mit dem überdachten Schlechtwetterauslauf begnügen. „Im Winter ist es nicht so tragisch, denn in den Schnee gehen die Hühner sowieso nicht und im Schlechtwetterauslauf sind sie trotzdem an der frischen Luft und bekommen Tageslicht. Aber natürlich sind unsere Tiere das Freiland gewohnt und wenn sie länger eingesperrt bleiben, wird man das sicher bei der Legeleistung merken“, sagt dazu Claudia Schmid. Die Vorsichtsmaßnahme hält sie aber für sinnvoll: „Wenn du den Virus einmal im Stall hast, musst du die ganzen Hühner weggeben, den Stall reinigen und desinfizieren – das bedeutet viel Arbeit und viel Geld. Und wir sind ja abhängig von unseren Hühnern.“

Ähnlich sieht man es auf dem Lenznhof in Hinterschiffl (Gemeinde Julbach), wo ebenfalls 6000 Hennen Bioeier liefern. „Wenn es die Verordnung gibt, halten wir uns natürlich dran. Auch wenn es schon wehtut, wenn wir bei schönem Wetter die Hühner nicht rauslassen können“, meint Biobäuerin Sieglinde Grimps, die gerade in solchen Zeiten froh um den „Wintergarten“ ist: Hier hätten die Hühner trotz Stallpflicht ausreichend Platz und Auslauf.

Jeder Hühner-Halter betroffen

Die Stallpflicht gilt übrigens nicht nur für die großen Betriebe, sondern auch für jeden kleinen Hühner-Halter. „Ziel dieser vorsorglichen Maßnahme ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird durch die Stallhaltungspflicht unterbunden und das Geflügel geschützt“, erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (VP). In Oberösterreich ist bisher keinen Fall von Vogelgrippe bei Nutz- oder Hausgeflügel.

Vögel im Tierpark sind geschützt

Auch im Tierpark Altenfelden müssen Enten, Gänse, Pfau und anderes Geflügel hinter Gitter. Man sei aber schon für solche Fälle gerüstet, sagt Leiterin Barbara Laher, „solche Ausnahme-Situationen können ja jederzeit kommen.“ Das Netz über dem Freilauf-Gehege schützt die Tiere, gefüttert wird unter Dach. Angst um ihre Vögel habe sie daher nicht.

Information

Folgende Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung gelten für alle Geflügel-haltenden Betriebe:

- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die oben abgedeckt sind.

- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.

- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.

- Wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tier beobachtet wird, muss die Behörde verständigt werden.

- Es besteht Meldepflicht für Veranstaltung mit Geflügel und anderen Vögeln.


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