1.500 Euro Förderung: Österreicher profitieren 2025 von diesem Bonus
ÖSTERREICH. Wer 2025 in den eigenen vier Wänden renoviert, kann sich über finanzielle Unterstützung freuen: Der Handwerkerbonus bringt bis zu 1.500 Euro Förderung pro Person und Wohneinheit. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitskosten – eine willkommene Entlastung für alle, die Modernisierungen planen.
Die Antragstellung für das Jahr 2025 ist seit dem 1. März 2025 möglich und läuft bis zum 28. Februar 2026.
Was wird beim Handwerkerbonus 2025 gefördert?
Beim Handwerkerbonus 2025 werden ausschließlich Arbeitsleistungen (netto, ohne Material- und Entsorgungskosten) von befugten Handwerksbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich gefördert. Zu den förderfähigen Arbeiten zählen unter anderem:
- Erneuerung von Dächern und Fassaden
- Austausch von Fenstern und Bodenbelägen
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Installationen (Elektro, Sanitär)
- Fliesen- und Bodenverlegungsarbeiten
Nicht gefördert werden Materialkosten, Planungsleistungen oder Wartungsarbeiten.
Wer kann den Handwerkerbonus 2025 beantragen?
Der Handwerkerbonus steht allen volljährigen Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich offen. Es können sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohneinheiten den Bonus beantragen, wenn sie entsprechende Arbeiten durchführen lassen. Jede Person kann einmal jährlich einen Antrag stellen, und bei mehreren volljährigen Personen im Haushalt kann jeder Antrag separat gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, wobei der maximal förderfähige Betrag bei 7.500 Euro netto pro Jahr liegt. Dies bedeutet, dass maximal 1.500 Euro für Arbeitsleistungen rückerstattet werden können. Dabei muss der Rechnungsbetrag mindestens 250 Euro netto hoch sein und die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen werden.
Wann und wie kann man den Antrag stellen?
Der Antrag für den Handwerkerbonus 2025 kann seit dem 1. März 2025 online gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Website des Handwerkerbonus. Die Identifikation erfolgt entweder durch ID Austria oder durch das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises. Um den Antrag abzuschließen, muss eine Rechnung vorliegen, die die Arbeitskosten deutlich aufschlüsselt. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2026.
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