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BEZIRK HORN. Ein Niederösterreicher aus dem Waldviertel ist wegen der Haltung verbotener Haustiere zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Berichten zufolge handelt es sich bei den Tieren um hochgiftige Schlangen.

Symbolbild: Eric Isselée/stock.adobe.com
Symbolbild: Eric Isselée/stock.adobe.com

Der Mann hatte sich zwei sogenannte Monokelkobras in Deutschland gekauft und plante, diese in seiner Wohnung zu halten.

Amtstierärztliche Kontrolle deckt Verstoß auf

Zwar meldete der Mann die Haltung der Tiere ordnungsgemäß bei der zuständigen Bezirksbehörde, doch eine anschließende Kontrolle durch die Amtstierärztin brachte den Verstoß ans Licht. Bei den beschlagnahmten Tieren handelt es sich um Monokelkobras (Naja kaouthia), eine hochgiftige Schlangenart aus der Familie der Giftnattern. Ihr natürlicher Lebensraum liegt in Süd- und Südostasien, vor allem in Ländern wie Thailand, Myanmar, Kambodscha, Laos, Vietnam, Bangladesch und Indien. Die Art ist an dem namensgebenden, meist einzelnen „Brillenfleck“ (“Monokel“) auf der Nackenhaube erkennbar. Monokelkobras zählen zu den gefährlichsten Kobras weltweit: Ihr Gift wirkt stark nerven- und atemlähmend und kann für Menschen ohne rasche medizinische Behandlung tödlich sein. Die Haltung solcher Tiere ist in Niederösterreich grundsätzlich verboten. In der Folge wurden die beiden Schlangen behördlich abgenommen und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Gericht sieht grobe Fahrlässigkeit

Der Fall landete schließlich vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dort wurde festgestellt, dass nicht entscheidend sei, ob von den Tieren konkret eine Gefahr ausgegangen sei. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Haltung dieser Art in Niederösterreich untersagt ist und sich der Halter vor der Anschaffung ausreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen hätte informieren müssen. Das Gericht bewertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig.

500 Euro Strafe plus Verfahrenskosten

Der Schlangenhalter wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er Verfahrenskosten in der Höhe von 150 Euro tragen. Insgesamt beläuft sich die Strafe damit auf 650 Euro.


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