Frost-Schlaglöcher: Wer zahlt bei Reifenschaden wirklich?
ÖSTERREICH. Tiefe Frostaufbrüche sorgen aktuell für gefährliche Schlaglöcher auf Österreichs Straßen. Wer ungebremst hineinfährt, riskiert teure Schäden – doch nicht immer zahlt der Staat.

Der teils strenge Winter hat dem Straßennetz zugesetzt. Dringt Wasser in feine Risse ein, gefriert es bei Minusgraden und sprengt den Asphalt auf. Zurück bleiben Schlaglöcher, die Reifen und Felgen massiv beschädigen können.
Haftung hängt von der Straße ab
Grundsätzlich kann der Straßenerhalter für Schäden haften. Auf Orts-, Landes- und Bundesstraßen jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit. Das heißt: War ein großes Schlagloch bereits länger bekannt und wurde weder repariert noch abgesichert, kann eine Haftung bestehen.
Anders auf kostenpflichtigen Straßen wie Autobahnen und Schnellstraßen. Hier genügt bereits leichte Fahrlässigkeit. Der Betreiber muss im Schadensfall nachweisen, dass er die Gefahrenstelle rechtzeitig beseitigt oder ausreichend gesichert hat – oder dass ihm dies unmöglich war.
Fahrweise entscheidet mit
Doch auch Lenker stehen in der Pflicht. Wer bei erkennbar schlechtem Straßenzustand zu schnell fährt oder nicht aufmerksam ist, riskiert, auf den Kosten sitzenzubleiben. Angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren sind entscheidend.
Schaden sofort dokumentieren
Kommt es zu einem Schaden oder Unfall, empfiehlt der ÖAMTC eine umfassende Dokumentation. Fotos vom Schlagloch, vom Fahrzeug und von der Umgebung können später entscheidend sein. Auch Zeugendaten und ein Polizeiprotokoll erhöhen die Chancen auf Schadenersatz.


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