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Drama in Niederösterreich: Frau soll trotz Mutterschutz zurück in die Arbeit

Tips LogoVerena Beneder, LL.B., 22.04.2026 21:07

NIEDERÖSTERREICH. Trauriger Schicksalsschlag für eine Niederösterreicherin: Für die Niederösterreicherin änderte sich das Leben binnen weniger Tage grundlegend. Kurz nach der Geburt ihres Kindes starb das Neugeborene.

Symbolbild: Marco/stock.adobe.com
Symbolbild: Marco/stock.adobe.com

Eine Situation, die nicht nur emotional belastet, sondern auch gesetzlich besonders geschützt ist.

Rückkehr in den Job erwartet

Doch kurz darauf folgte der nächste Schock: Der Arbeitgeber erwartete, dass die Frau unverzüglich wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehrt. Dabei besteht auch in solchen Fällen ein Anspruch auf Mutterschutz, der Arbeitnehmerinnen in den Wochen nach der Geburt ausdrücklich von der Arbeit freistellt.

Unsichere Perspektive nach der Schutzfrist

Parallel dazu zeichnete sich ab, dass sich ihre berufliche Situation nachhaltig verändern könnte. Nach dem Ende des Mutterschutzes stand ihre bisherige Leitungsfunktion offenbar zur Disposition. Stattdessen wurden ihr Positionen in Aussicht gestellt, die mit weniger Verantwortung und einem geringeren Einkommen verbunden gewesen wären.

Unterstützung durch die Arbeiterkammer Niederösterreich

Erst durch das Einschalten der Arbeiterkammer und die Einbindung des Betriebsrats kam Bewegung in den Fall. In Gesprächen mit dem Arbeitgeber wurde nach einer Lösung gesucht, die der besonderen Situation der Betroffenen Rechnung trägt.Einvernehmliche LösungLetzten Endes konnten sich die Frau und der Arbeitgeber einigen. Die Angestellte wird für mehrere Monate freigestellt und konsumiert in dieser Zeit bestehende Urlaubs- und Zeitguthaben. Im Anschluss daran endet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.

Mutterschutz Regelung in Österreich

Der Mutterschutz ist in Österreich ein gesetzlich geregeltes Schutzsystem für Arbeitnehmerinnen rund um Schwangerschaft und Geburt. Er beginnt in der Regel mehrere Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet einige Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot, das sicherstellen soll, dass sich die Mutter körperlich erholen und auf das Kind konzentrieren kann. Gleichzeitig schützt der Mutterschutz vor beruflichen Nachteilen: Kündigungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, und nach Ablauf der Schutzfrist besteht grundsätzlich Anspruch auf Rückkehr in eine gleichwertige Position. Ziel ist es, sowohl die Gesundheit der Mutter als auch die wirtschaftliche Sicherheit während einer besonders sensiblen Lebensphase abzusichern.


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