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NIEDERÖSTERREICH. Eine junge Kassiererin arbeitete gerade einmal einen Monat bei einer großen Handelskette, als ihr der Arbeitgeber die Kündigung aussprach. Eigentlich hätte das Dienstverhältnis noch während der Probezeit beendet werden sollen. Doch genau dabei unterlief dem Unternehmen ein folgenschwerer Fehler.

Symbolbild: Dusan Petkovic/stock.adobe.com
Symbolbild: Dusan Petkovic/stock.adobe.com

Der Fehler kostete dem Unternehmen rund 5.300 Euro, die es der jungen Frau nachzahlen musste.

Kündigung kam zu spät an

Während der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Dienstverhältnis grundsätzlich ohne Einhaltung von Fristen beenden. Entscheidend ist allerdings, dass die Kündigung den Betroffenen noch innerhalb der Probezeit erreicht. In diesem Fall kam die Kündigung vom Arbeitgeber zu spät. Zwar berief sich der Arbeitgeber auf die Probezeit, die Verständigung über die Kündigung wurde der jungen Kassiererin jedoch erst nach deren Ablauf zugestellt.

Gesetzliche Kündigungsfristen galten plötzlich

Weil die Probezeit bereits beendet war, konnte das Dienstverhältnis nicht mehr fristlos aufgelöst werden. Stattdessen galten die gesetzlichen beziehungsweise kollektivvertraglichen Kündigungsfristen. Damit hatte die Arbeitnehmerin weiterhin Anspruch auf ihr Entgelt – obwohl sie nicht mehr beschäftigt wurde. Da sie sich unsicher war, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt war, wandte sich die junge Frau an die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Arbeiterkammer schaltete sich ein

Die AK-Bezirksstelle St. Pölten prüfte den Fall und intervenierte beim Unternehmen. Mit Erfolg: Der Arbeitgeber erkannte den Anspruch an und überwies den ausstehenden Betrag.

Wichtige Frist wird oft unterschätzt

Nach Angaben der Arbeiterkammer setzte sich die Nachzahlung aus den Ansprüchen während der Kündigungsfrist sowie weiteren arbeitsrechtlichen Entgeltbestandteilen zusammen. So musste das Unternehmen der Kassiererin nach nur einem Monat Beschäftigung letztlich rund 5.300 Euro nachzahlen. 

 


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