Die ersten Strafanträge im "Ohlsdorfer Wasserkrimi"
OHLSDORF/WELS. Im Fall des mit Chlopryalid verschmutzten Ohlsdorfer Grundwassers wurden nun die ersten Strafanträge erhoben. Beschuldigt werden ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes und zwei Mitarbeiter des Deponiebetreibers. Die Verfahren gegen zwei involvierte Verbände werden, so die Staatsanwaltschaft, getrennt geführt und konnte noch nicht abgeschlossen werden.

Schon lange wurde auf eine Anklageerhebung im Fall des verschmutzten Wassers in Ohlsdorf gewartet. Nun gab die Staatsanwaltschaft Wels bekannt, dass gegen drei Personen Strafanträge gestellt wurden: Einem Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes wird zur Last gelegt, Abfälle aus der Pflanzentschutzmittelproduktion rechtswidrig in der Baurestmassendeponie II entsorgt zu haben. Zudem wurden zwei Deponie-Mitarbeiter beschuldigt, die eingehenden Abfälle nicht, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre, kontrolliert zu haben. Die Folge dieser Handlungen ist eine langedauernde Verschlechterung des Bodens. Der eingetretene Schaden konnte noch nicht endgültig angegeben werden, geht jedoch, so die Staatsanwaltschaft, in die Millionen.Dem Erstangeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft für das Vergehen des „vorsätzlich umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen“, den beiden anderen wird in diesem Zusammenhang Fahrlässigkeit vorgeworfen, der Strafrahmen beträgt hier ein Jahr oder 360 Tagessätze.Keine Unternehmen angeklagtErmittlungen werden auch gegen eine Personen- und eine Kapitalgesellschaft geführt, so die Staatsanwaltschaft. Diese konnten jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Der Grund: Die Verbände haben einen Antrag zur Verfassungswidrigkeit des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes eingebracht. Dazu wird nun ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof durchgeführt.








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