"Aktion scharf" bei gefälschten 3G-Nachweisen
Ö/OÖ/NÖ. Ab heute Donnerstag wird verstärkt die Echtheit von 3G-Nachweisen kontrolliert. Innenminister Karl Nehammer kündigt eine „Aktion scharf“ an. Knapp 400 Fälschungen seien im letzten halben Jahr aufgeflogen.
„Wir werden Schwerpunktaktionenstarten mit den Gesundheitsbehörden, in dem wir vor allem in der Gastro und bei Veranstaltungen die Gültigkeit der 3G-Nachweise nachhaltig überprüfen werden“, so Innenminister Nehammer. Es werde auch mit aller Härte gegen jene vorgegangen, die gefälschte Dokumente herstellen. Gefälschte Impfpässe würden vor allem auf einschlägigen Social Media-Foren angeboten, so der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit Franz Ruf. Dort bestehe ein reges Interesse an solchen Angeboten. Rund 400 gefälschte Dokumente in den letzten sechs Monaten sei eine „beachtliche Zahl“, so Ruf. Man müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.
Hoher Strafrahmen
„Tun Sie es besser nicht mehr“, rät Nehammer Personen, die falsche Nachweise nutzen. Das sei „kein Kavaliersdelikt bei uns“. Laut Ruf seien infrage kommende Delikte Betrug, Urkunden- oder Datenfälschung, Gebrauch fremder Ausweise. Strafrahmen: Zwischen sechs Monate bis zu drei Jahre Haft, zudem bis zu 500 Euro Geldstrafe wegen Verstöße gegen die Covid-Bestimmungen.
Auch sei es kein Kavaliersdelikt - und das sei auch schon oft genug vorgekommen - etwas den Impfass einer anderen Person zu verwenden. Auch das werde konsequent verfolgt und bestraft.
Kontrolliert werde mit Unterstützung der Gesundheitsbehörden, so Nehammer. Auch die neuen Bereitschaftseinheiten würden dafür eingesetzt. Der Erlass zu dieser „Aktion scharf“ ist am Mittwoch an die Landespolizeidirektionen gegangen.
Kontrolliert werden die QR-Codes für den Grünen Pass mittels „GreenCheck“-App, ebenso werden aber klassische Impfpässe mit amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert.
„Die Polizei wird auch mit Gastronomen in Verbindung treten, Informationen zur Verfügung stellen“, wie auch der Wirt, der Veranstalter sicherstellen könne, dass die eigenen Kontrollen gesetzeskonform durchgeführt werden, so Nehammer.
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