Corona: 4x1-Regel in Oberösterreichs Spitälern
OÖ. Mit den neuen Covid-Maßnahmen gelten in Oberösterreich ab 10. November wieder strengere Besuchsregeln in Krankenhäusern.
Seit Montag gelten aufgrund der Covid-Lage wie berichtet bundesweit strengere Covid-Maßnahmen, die vor allem Ungeimpfte treffen.
In Oberösterreich gilt dazu zusätzlich für Mitarbeiter der Bereiche
- körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Hotellerie
- Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts, Konzertsäle, Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien
- Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime
die 2,5 G Regel. Übergangsbestimmungen (bis 22. November) sind vorgesehen.
4x1-Regel in Spitälern
Bundesweit gilt auch beim Besuch von Spitälern künftig die 2G-Regel, nicht mehr 3G. Zusätzlich kommt in Oberösterreichs Spitälern die bereits bekannte 4x1-Regel wieder zur Anwendung, ab 10. November. Sie bedeutet konkret, dass ein Patient von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann.
Die 2G-Regel gilt für alle Besucher und Begleitpersonen ab 16 Jahren. Ausnahmen gibt es für Personen zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Patienten, für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und bei Geburten. Kinder bis 12 Jahren benötigen keinen Nachweis. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren können als Nachweis den Ninja Pass vorlegen.
Regeln für Patienten
Für Patienten ab sechs Jahren, die zu einem geplanten Ambulanztermin kommen, gilt seit 8. November die 2,5-G-Regelung. Sie müssen entweder geimpft, genesen oder PCR getestet sein. Dies gilt selbstverständlich nicht für Akut-Patienten, Notfälle und Geburten.
Für ihren geplanten stationären Aufenthalt benötigen alle Patienten ab sechs Jahren, unabhängig davon, ob geimpft oder genesen, ebenfalls einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden.
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