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Wenn Eltern sich trennen: Kinder- und Jugendanwaltschaft legt Leitfaden "Unser Kind" neu auf

Tips Logo Karin Seyringer, 11.04.2024 11:56

OÖ/LINZ. Allein in Oberösterreich sind jährlich etwa 5.000 Kinder von Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Auch im Beratungsalltag der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich (KiJA OÖ) nimmt das Thema „Trennung und Scheidung“ mit rund 1.500 Beratungen im Jahr seit jeher einen Spitzenplatz ein. Dazu wurde nun auch „Unser Kind – Ein Leitfaden für Eltern bei Trennung oder Scheidung“ aktualisiert und neu aufgelegt. 

 (Foto: SewcreamStudio/stock.adobe.com)
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Als Ergänzung des Beratungsangebotes der KiJA OÖ wurde die Broschüre „Unser Kind – Ein Leitfaden für Eltern bei Trennung oder Scheidung“ aktualisiert. Neben wichtigen rechtlichen Informationen und einem umfangreichen Adressteil hilft eine „Checkliste für Eltern“, sich intensiv mit der Sichtweise und den Bedürfnissen des Kindes in dieser fordernden Situation auseinanderzusetzen.

„Für Kinder bricht oftmals eine Welt zusammen, wenn Eltern sich trennen. Sie brauchen in dieser Umbruchphase besondere Begleitung und jemanden, der ihre Bedürfnisse und ihre Rechte in den Mittelpunkt stellt. Die KiJA OÖ unterstützt alle Beteiligten und gibt auch mit der aktuellen Publikation Orientierungshilfen, um trotz Trennung gemeinsame, verbindende Wege zu finden“, so Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ).

Eltern bleiben – gemeinsam Verantwortung übernehmen

Auch wenn man sich als Paar trennt, bleibt man auf Lebenszeit Mutter und Vater des gemeinsamen Kindes. Auf gesetzlicher Ebene hat sich in den letzten Jahren viel getan, um Eltern und Kinder in Trennungssituationen zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen guten Neubeginn zu schaffen.

KiJA OÖ sieht Verbesserungsbedarf beim „Kinderbeistand“

„Die Praxis bestätigt, dass frühzeitige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nachhaltige und alltagstaugliche Lösungen fördern. Bewährt hat sich die vor etwa zehn Jahren implementierte verpflichtende Beratung für Eltern vor einvernehmlicher Scheidung. Bei der Rechtsgrundlage zum 'Kinderbeistand' besteht hingegen dringender Verbesserungsbedarf“, weiß Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger.

Ein Kinderbeistand bringt in Gerichtsverfahren zu Obsorge oder Kontaktrecht den Willen des Kindes ein und fungiert als Sprachrohr und Unterstützung. Obwohl sich dieses Instrument in vielen Verfahren bewährt habe, kommt es zu wenig oder häufig auch viel zu spät zum Einsatz, kritisiert die KiJA OÖ.

Im Jahr 2023 wurden österreichweit in nur 577 Verfahren Kinderbeistände bestellt, davon 101 in Oberösterreich. Auch wenn diese Zahl kontinuierlich steigt, ist sie im Vergleich zur Gesamtzahl der Kinder, die von einer Trennung betroffen sind, relativ gering. Daher fordert die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ auch eine verpflichtende Bestellung in allen konflikthaften Verfahren.

Broschüre kostenlos erhältlich

Die Broschüre „Unser Kind – Ein Leitfaden für Eltern bei Trennung oder Scheidung“ kann ab sofort kostenlos bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ bestellt werden. Zudem steht sie unter www.kija-ooe.at als barrierefreie PDF-Version bereit.


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