Ö. Dank der Geräte-Retter-Prämie erhalten Konsumenten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro unterstützt. Die Beantragung geschieht über die offizielle Webseite www.geräteretter-prämie.at.

Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf häufig genutzte Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushaltsbereich mit hohem Materialeinsatz. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Akkuschrauber.
Auch Pflegegeräte wie Rollstühle oder Blutdruckmessgeräte sind umfasst. Nicht mehr gefördert werden Handys, E-Bikes oder Wellnessgeräte.
Bon online beantragen und beim Partnerbetrieb einlösen
Konsumenten können ihren Geräte-Retter-Bon online über die Webseite beantragen. Dieser ist dreiWochen lang gültig und kann– entweder digital oder ausgedruckt - bei einem der Partnerbetriebe eingelöst werden. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Webseite zu finden. Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die abwickelnde Kommunalkredit Public Consulting (KPC) auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen. Reparaturbetriebe, die an der Aktion teilnehmen möchten und die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, können sich ebenfalls über die Webseite anmelden und erhalten nach positiver Prüfung der KPC ihre Teilnahmebestätigung.


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