OÖ. Noch bis Donnerstag hat der Handel in OÖ coronabedingt geschlossen, am Freitag wird wiedereröffnet. Die Verordnung zum angekündigten Einkaufswochenende am Samstag, 18. und Sonntag, 19. Dezember regelt dieses auch rechtlich.
Eine Verordnung des Landes OÖ ermöglicht allen Handelsbetrieben in Oberösterreich, die erst ab Freitag, 17. Dezember, wieder öffnen dürfen, eine zusätzliche Verkaufstätigkeit – am Samstag, 18. Dezember, eine Stunde länger sowie am Sonntag, 19. Dezember. Die Verordnung ist am Mittwoch erlassen worden.
„Mit dem verlängerten Einkaufswochenende ab Freitag bekommen alle Betriebe, die jetzt geschlossen halten müssen, kurz vor Weihnachten die Chance, möglichst viel vom bisher jetzt verlorenen Umsatz wieder aufzuholen“, so Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. „Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf geeinigt, dass das erste Einkaufswochenende in Oberösterreich nach dem Lockdown massiv erweitert wird.“
Erlaubt sind folgende Öffnungszeiten
- Freitag, 17. Dezember, 6 bis 21 Uhr
- Samstag, 18. Dezember, 6 bis 19 Uhr (statt 18 Uhr - nur für Betriebe, die im Lockdown geschlossen sind)
- Sonntag, 19. Dezember 10 bis 18 Uhr (Öffnung nur für Betriebe, die im Lockdown geschlossen sind)
„Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind Zusammenhalt und Regionalbewusstsein besonders gefragt. Daher appelliere ich an die Oberösterreicher, nicht bei internationalen Internet-Konzern oder in benachbarten (Bundes-)Ländern einzukaufen, sondern ihre Weihnachtseinkäufe bei oberösterreichischen Betrieben zu tätigen. Damit beweisen sie Solidarität und Patriotismus gegenüber der oö. Wirtschaft und deren Mitarbeitern“, unterstreicht Achleitner.
Regeln einhalten
„Wir haben aufgrund des aktuellen Lockdowns eine Atempause gewonnen. Wir dürfen das aber nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Daher gilt mein dringender Appell an alle Kunden in Oberösterreich, die 2G-Regel strikt einzuhalten, und auch an alle Handelsbetriebe, die Einhaltung ebenso konsequent zu überprüfen. Es wird dies auch von der Exekutive verstärkt kontrolliert werden und es drohen empfindliche Strafen sowie eine Rückzahlung der Corona-Hilfen des Bundes.“
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