Kinderbetreuung in OÖ: Schneller Ausbau gefordert
OÖ. Die Kritik in Sachen Kinderbetreuung in OÖ reißt nicht ab. Die Arbeiterkammer OÖ fordert die Politik erneut zu raschem Handeln auf und verweist auf die Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria 2020/21, in der OÖ in vielen Punkten auf dem letzten Platz rangiert.
Mit der Kindertagesheimstatistik werden die Umstände in den Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bundesländern analysiert, die aktuellste Statistik, veröffentlicht im August 2021, stellt OÖ kein gutes Zeugnis aus.
Oberösterreich schafft demnach bis jetzt das EU-Ziel nicht – schon für 2010 ausgegeben - ein Betreuungsangebot für 33 Prozent aller Unter-Dreijährigen zu schaffen. Oberösterreich liegt hier laut Statistik Austria bei 17,8 Prozent und bildet mit der Steiermark das Schlusslicht. Der Österreich-Durchschnitt liegt bei 27,6 Prozent.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Auch beim sogenannten VIF-Indikator (Vollzeitindikator für Familie und Beruf) liegt OÖ im Ländervergleich auf dem letzten Platz. Mit dem Indikator wird die Qualität des Betreuungsangebotes festgestellt, anhand der Kriterien:
- Mindestens 45 Stunden von Montag bis Freitag geöffnet
- viermal pro Woche mindestens 9,5 Stunden täglich geöffnet
- warmes Mittagessen
- maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen
„Gerade einmal für 4,6 Prozent der Unter-Dreijährigen und 23,1 Prozent der Drei- bis Sechs-Jährigen stehen in OÖ VIF-konforme Betreuungsplätze zur Verfügung“, ärgert sich AK OÖ-Präsident Andreas Stangl. Der Österreich-Schnitt bei den unter Dreijährigen liegt bei 17,7 Prozent, bei den Drei- bis Sechsjährigen bei 48 Prozent.
Schlusslicht ist OÖ auch bei den Öffnungszeiten. Rund die Hälfte der „Kindertagesheime“ hat weniger als acht Stunden täglich geöffnet, sechs von zehn schließen vor 16 Uhr.
Zahlreiche Forderungen
Oberösterreich habe dringenden Handlungsbedarf, auch beim Hort-Ausbau für Volksschüler und bei Ganztagesschulangeboten.
Konkrete Forderungen von AK-Präsident Stangl und AK-Vizepräsidentin Elfriede Schober unter anderem: Die Zurücknahme der 2017/18 eingeführten Nachmittagsgebühren, den raschen Ausbau der Plätze besonders für Kinder unter drei Jahren, die mit Vollzeitarbeit vereinbar sind, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards, die Einführung eines zweiten verpflichtenden kostenlosen Kindergartenjahres, einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Betreuungseinrichtung ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Sekundarstufe I (achte Schulstufe, kostenlose und flächendeckende Betreuungsangebote für alle Kinder bis 14 Jahre im Sommer und eine Ausbildungsoffensive.
Haberlander: „Stehe für bedarfsorientierten Ausbau“
Als Bildungslandesrätin stehe sie für einen bedarfsorientierten Ausbau und klar aufseiten der Kinder, Familien und der Pädagogen, so LH-Stellvertreterin Christine Haberlander in einer Stellungnahme. „Mein Zugang ist, dass jedes Kind, das einen Betreuungsplatz braucht, diesen auch bekommen soll.“ Aber die Bedarfserhebung und Bedarfsdeckung sei laut Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Gemeinden könnten als Bedarfsdecker und Dienstgeber (und somit in ihrer Zuständigkeit) die Öffnungszeiten anpassen.
„Um die unterschiedlichen Bedürfnisse in den oberösterreichischen Regionen bestmöglich abzudecken, unterstützen wir die Gemeinden dabei, bedarfsgerecht die Angebote zu schaffen, die vor Ort benötigt werden, und wollen den Ausbau vor allem auch im Bereich der U3-Jährigen weiterhin konsequent fortsetzen.“ Haberlander verweist auf eine „kräftige Ausbauoffensive“, die sich im heurigen Jahr widerspiegle, „es wurde bereits für 48 zusätzliche Krabbelstubengruppen, 51 zusätzliche Kindergartengruppen und zwei zusätzliche Hortgruppen der Bedarf bestätigt. Diese 101 zusätzlichen Gruppen schaffen Plätze für bis zu 1.700 zusätzliche Kinder.“ Und weiter: „Mit Schwerpunkt im Bereich der Krabbelstuben investieren wir eben zielgerichtet dort, wo der Bedarf an Betreuungsplätzen am kräftigsten wächst.“
Bei den Nachmittagsbeiträgen verweist Haberlander auf das System, dass das jeweilige Familieneinkommen berücksichtigt werde und es damit auch eine soziale Stafflung gebe, sowie in besonderen Härtefällen auch ein gänzlicher Wegfall möglich sei.
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