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Tips Logo Online Redaktion, 22.08.2022 15:40

OÖ. Mit 1. September tritt die vom OÖ Landtag einstimmig beschlossene Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 in Kraft. Neu ist unter anderem, dass nun zusätzlich auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen.

 (Foto: Maria Sbytova/stock.adobe.com)
(Foto: Maria Sbytova/stock.adobe.com)

Schon bisher musste jeder mehr als zwölf Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei müssen auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden.

Neuerungen mit 1. September

Für Hundehalter neu ist, dass ab 1. September 2022 zusätzlich auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen. Gemeinden haben außerdem das Recht, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung nachzuprüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden beim Hundehalter oder beim Versicherungsunternehmen vornehmen.

„Diese Gesetzesanpassung dient der Verbesserung des Opferschutzes. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist“, erklärt Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).


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