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Ö/OÖ. Klein- und Kleinstunternehmen können seit Dienstag, 8. August, das Energiekostenpauschale für 2022 beantragen, als Unterstützung angesichts der Teuerung.

 (Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com)
(Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com)

Anspruchsberechtigt für das Energiekostenpauschale, das von 8. August bis 30. November 2023 beantragt werden kann, sind Betriebe, die 2022 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Der Zuschuss beträgt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und soll nach Angaben des zuständigen Ministeriums bereits innerhalb weniger Tage nach Antragstellung ausgezahlt werden.

Keine Nachweise nötig

Die Energiekostenpauschale wird über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt. Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Es sind keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig.

Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Benötigt werden eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Weitere Infos bzw. Beantragung unter www.energiekostenpauschale.at


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