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Verkehr: Gemeinden kommen künftig leichter zu Tempo 30

Tips Logo Karin Seyringer, 17.01.2024 18:28

Ö/OÖ. Schulen, Kindergärten, Spielplätze oder Seniorenheim: Gemeinden und Städte sollen künftig einfacher Tempo 30 umsetzen und auch überwachen können. Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Begutachtung geschickt. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant. In Oberösterreich hatten sich zuvor 62 Gemeinden und Städte dafür ausgesprochen.

Tempo 30 - die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung soll für Gemeinden und Städte Vereinfachung bringen. (Foto: Detailfoto/stock.adobe.com)

„Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld“, ergänzt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Zahlreiche Gemeinden in Oberösterreich wollten Erleichterung

Für die Reform haben sich parteiübergreifend mehr als 280 Gemeinden und Städte in Österreich, Organisationen wie der Verkehrsclub VCÖ sowie der Städtebund eingesetzt. In Oberösterreich sprachen sich laut VCÖ 62 Gemeinden und Städte dafür aus, darunter Attersee, Bad Goisern, Hinterstoder, Neuhofen an der Krems, St. Ostwald bei Freistadt, Schwanenstadt, Traun, Vöcklamarkt, Vöcklabruck und Zwettl an der Rodl.

Mehr Infos zur VCÖ-Initiative und alle unterstützenden Gemeinden und Städte sind hier zu finden.

Weniger Bürokratie und Gutachten

Mit den Änderungen entfallen bürokratische Hürden und Gutachten, die es bislang braucht. Künftig kann in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringert werden. Dafür muss die Maßnahme nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern sowie Radfahrern geeignet sein.

Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

Außerdem soll mit der Novelle auch eine Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Rettungsfahrzeuge einhergehen: Bislang nur bei Einsatzfahrten, soll dies künftig auch bei Krankentransporten möglich sein.

VCÖ und Kuratorium für Verkehrssicherheit erfreut

Die Mobilitätsorganisation VCÖ, die dazu eine Initiative gestartet hatte, begrüßt die geplante Novelle. Im Vorjahr kamen in Oberösterreich 13 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben, darunter zwei Fußgängerinnen, drei Radfahrerinnen und Radfahrer und ein Motorradfahrer. Zwei Todesopfer waren Kinder, beide zu Fuß unterwegs.

Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität erhöht.

Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht eine langjährige Forderung in Umsetzung. „Würde ein Pkw mit 50 km/h ungebremst ein Kind überfahren, liegt die Tötungswahrscheinlichkeit bei 40 Prozent. Das Risiko getötet zu werden ist bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h demnach achtmal höher als bei 30 km/h.“ Diese Maßnahme werde dazu beitragen, Leben zu retten.

Grüne OÖ sehen „neue Ära der Verkehrssicherheit“

„Mit der geplanten StVO-Reform stehen Oberösterreichs Städte und Gemeinden vor einer neuen Ära der Verkehrssicherheit. Der bisher so hürdenreiche und zeitraubende Weg zum Tempolimit wird geebnet“, so die Grüne Mobilitätssprecherin Dagmar Engl, die davon ausgeht, dass die Novelle nach der Begutachtungsphase rasch beschlossen wird. Es sei „völlig logisch, den Städten und Gemeinden die Handhabe und Verantwortung zu geben. Sie kennen Notwendigkeit und Örtlichkeit.“

NEOS OÖ: „Wichtiger Schritt, gerade für Kinder“

„Wir kennen die Probleme der Gemeinden, die in langwierigen und ultrabürokratischen Prozeduren um eine 30er-Zone vor dem Kindergarten oder dem Altenheim ansuchen und wegen eines 'fehlenden Erfordernis' abgespeist werden“, verweist NEOS OÖ-Verkehrssprecherin Julia Bammer etwa auf „die völlig unverständliche Tempo 50-Regelung vor der Schule und dem Kindergarten im St. Mariener Ortsteil Weichstetten“. „Schon damals haben wir mehr Kompetenzen und weniger Bürokratie für die Gemeinden gefordert.“ Die Einigung der Bundesregierung auf die Novelle sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit - gerade für Kinder.

Auch lesen: Neos fordern Tempo 30 im Weichstettner Ortsgebiet auch vor Schule und Kindergarten

Auch lesen: Kuratorium für Verkehrssicherheit: 72 Prozent der Pkw in Tempo-30-Zonen zu schnell unterwegs

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