Fischotter-Management: Neun Fischotter können in Oberösterreich entnommen werden
OÖ. Das Land OÖ ermöglicht die zeitlich begrenzte Entnahme von Fischottern im Umfeld von Teich- und Zuchtanlagen. Grundlage ist das Kontingent C der Oö. Fischotter-Verordnung. Bis 30. November 2024 können neun Tiere entnommen werden.
„Fischotter plündern nicht selten ganze Teichanlagen. Um die regionale Teichwirtschaft zu schützen und die Inlandsversorgung mit heimischem Fisch zu stärken, braucht es entsprechende Schutzmaßnahmen. Nachdem uns die Uni Graz im Rahmen des Fischotter-Monitorings einen günstigen Erhaltungszustand und wachsende Fischotter-Bestände attestiert, sind Entnahmen auch im Hinblick auf den Artenschutz ein verträglicher Schritt“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
Die Voraussetzungen sind genau definiert: Entnahmen sind im Zeitraum 1. Februar 2024 bis 30. November 2024 an Fischteich- und Fischzuchtanlagen mit einer Größe von mehr 6.500 Quadratmetern erlaubt – eine Meldung bei der Oö. Landesregierung vorab ist verpflichtend. Besitzern von Teichanlagen wird empfohlen, die Otterpräsenz an ihrer Teichanlage zunächst mittels schriftlicher oder mündlicher Anfrage beim Land Oberösterreich zu melden. Es erfolgt eine entsprechende Information zu den weiteren Schritten und den erforderlichen Anzeigeunterlagen.
Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Liegen alle Voraussetzungen vor - ist es zum Beispiel nicht zumutbar, Zäune zu errichten, kann eine Entnahme erfolgen. Entnahmemöglichkeiten sind auf www.land-oberoesterreich.gv.at/fischotterkontingent.htm veröffentlicht.
Entnahmemethode ist der Fang mit einer Lebendfalle. Gefangene Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 Kilogramm und mehr als 8 Kilogramm müssen wieder freigelassen werden.
Bis einschließlich 30. November 2024 können oberösterreichweit neun Fischotter entnommen werden. Davon ausgenommen sind die Bereiche bestimmter Naturschutzgebiete
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