Was in den Kanal darf und was nicht: Neue Musterkanalordnung für oö. Gemeinden
OÖ. Keine zerkleinerten Küchenabfälle, kein Öl und Fett, keine Katzenstreu: Die in die Jahre gekommene Musterkanalordnung für Gemeinden in Oberösterreich wurde überarbeitet. Dieses Service des Landes OÖ für Gemeinden soll auch helfen, die Bevölkerung zu sensibilisieren.

Jede Gemeinde, in der eine öffentliche Kanalisation betrieben wird, muss durch Verordnung des Gemeinderats (Kanalordnung) die Einleitungsbedingungen festlegen. Darin wird beispielsweise geregelt, dass in die öffentliche Kanalisation nur Abwässer eingeleitet werden dürfen, die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören, die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nicht gefährden und die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen.
Veraltete Musterkanalordnung adaptiert
Die bestehende Musterkanalordnung des Landes OÖ als Service für Gemeinden ist rund 20 Jahre alt und damit teils überholt, daher wurde die Ordnung adaptiert und überarbeitet. Außerdem wurde die ÖNORM an den heutigen Stand und die Formulierungen angepasst, damit kein Widerspruch zwischen den Formulierungen im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid und der Kanalordnung entsteht.
Was keinesfalls rein darf
Keinesfalls in den Kanal eingeleitet werden dürfen
- häusliche Abfälle (zum Beispiel zerkleinerte Küchenabfälle),
- tierische Abfälle (zum Beispiel Katzenstreu)
- landwirtschaftliche Abfälle (Jauche, Gülle, Stallmist)
- Öle und Fette, da diese sich in den Leitungen und Kanälen ablagern und zur Verstopfung führen
„Toilette nicht mit sachgerechter Entsorgung verwechseln“
„Viele Menschen wissen, was in die Toilette gehört und was nicht. Trotzdem gibt es immer wieder Beispiele, die zeigen, dass manche die Toilette mit sachgerechter Entsorgung verwechseln. Die neue Musterkanalordnung ist ein Service für Gemeinden, das auch dazu führen soll, dass die Bevölkerung hier mehr sensibilisiert wird“, so der zuständige Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne).
Musterverordnung kann individuell angepasst werden
Die neue Musterkanalordnung kann von den Gemeinden abgeändert und individuell angepasst werden. Die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht (AUWR) ersucht im Falle einer Änderung der Kanalordnung um Kontaktaufnahme und Abstimmung, um Probleme im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
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