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OÖ. Drei neue Jagdverordnungen bündeln die bisher zersplitterte Rechtslage. Neuregelungen gibt es unter anderem für Abschusszeiten, dazu soll es zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand kommen.

Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger ist erfreut über die gelungene Reform. (Foto: Hermann Wakolbinger)

Einer umfassenden Reform wurde das heimische Jagdrecht unterzogen. Nach dem Beschluss des Oö. Jagdgesetzes Anfang 2024 hat Landesrätin Michaela Langer-Weninger gemeinsam mit Vertretern der Jagd und des Grundeigentums neue Jagdverordnungen ausgearbeitet. Die Verordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen. „Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft. Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es flexibler und praxisnaher zu agieren“, betont die Agrar-Landesrätin.

Zu der Schonzeitenverordnung erklärt die Landesrätin: „Die neue Schonzeitenregelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahreszyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Balance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben.“

Zufrieden mit den Neuerungen zeigt man sich bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Präsident Franz Waldenberger: „Die Landwirtschaftskammer hat sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnung, der neuen Abschussplanverordnung und der neuen Verordnung zum Musterpachtvertrag eingebracht. Damit ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen. Für uns war es wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung.“


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