Oö. Wohnbeihilfe: Einkommensgrenzen werden angepasst
OÖ. Das Land OÖ passt mit 1. Jänner 2025 die Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe an die angehobenen Ausgleichszulagenrichtsätze an, teilt LH-Stellvertreter, Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) mit.
Die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Wohnbeihilfe wird ab 1. Jänner 2025
- bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 1.351,40 Euro
- für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 2.128,60 Euro liegen.
Somit wird das zulässige Höchsteinkommen um 121 bzw. 185 Euro angehoben. Ebenso werde der Teuerungsfreibetrag fortgeführt, womit die Einkommensgrenze um weitere 100 Euro auf 1.451,40 bzw. 2.228,60 Euro ansteigt.
„Dieses Jahr wurden bereits über 45 Millionen Euro an durchschnittlich 23.000 Wohnbeihilfen-Bezieher ausgezahlt. Dies verdeutlicht, wie wichtig diese Unterstützungszahlungen für unsere Bevölkerung sind. Ob Studenten, Arbeiter oder Pensionisten, der Wohnbeihilfe kommt als soziales Instrument eine immens wichtige Aufgabe zu. Wohnraum zu schaffen und Wohnraum bezahlbar zu halten sind die Ansprüche, die wir uns im Wohnbauressort gesetzt haben“, so Haimbuchner, der auch auf den Anfang 2024 eingeführten Wohnbeihilfen-Pensionsbonus verweist.
Die Verordnungs-Änderung gehe diese Woche in Begutachtung.
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