Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Ausgleichszahlung statt Abriss: Oö. Raum- und Bauordnungspaket in Kraft

Tips Logo Karin Seyringer, 14.02.2025 13:47

OÖ/LINZ. Das von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) angekündigte Gesetzespaket zur Widmungsergänzung bei Baufehlern ist mit Freitag offiziell in Kraft getreten.

 (Foto: Verrone/stock.adobe.com)
  1 / 2   (Foto: Verrone/stock.adobe.com)

Droht durch Baufehler ein Abriss, gibt es nun – mit Ausnahmen und nach Einzelfallprüfung – die Möglichkeit zur nachträglichen Widmungsergänzung, mit Ausgleichszahlungen als Alternative zum Abriss.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine „Generalamnestie“ für illegale Bauten. Die Gesetzesnovelle legt strenge Voraussetzungen für eine nachträgliche Widmungsergänzung fest. So sind beispielsweise vollständige „Grünlandbauten“, klassische „Schwarzbauten“ – sowie Bauwerke, die nicht dem Wohn- oder gewerblichen Zweck dienen, wie Gartenhütten oder Swimmingpools, grundsätzlich von der neuen Regelung im Oö. Raumordnungsgesetz und in der Oö. Bauordnung ausgeschlossen.

Haimbuchner: „Gezielte und durchdachte Lösung“

„Wir schaffen durch dieses Gesetz eine gezielte und durchdachte Lösung, die jeden einzelnen Fall sorgfältig prüft. Unser Ansatz richtet sich ausdrücklich nicht an klassische Schwarzbauten. Er betrifft ausschließlich jene Gebäude, die für die betroffenen Menschen als Wohnraum dienen oder für die Fortführung ihres Gewerbes unerlässlich sind. Ich werde nicht zulassen, dass Familien plötzlich ohne Dach über dem Kopf stehen oder Unternehmen schließen müssen, nur weil es keine andere Möglichkeit als den Abriss gibt.“

Er verweist darauf, dass auch vorgebeugt wurde, mit der Einführung des §40a in der Oberösterreichischen Bauordnung. Dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen.

Achleitner: „Alternative zum Abriss Priorität“

„Es wäre völlig unverständlich, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, um dann nur ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden. Für mich als Raumordnungs-Landesrat haben deshalb Alternativen zu einem Abriss absolute Priorität gehabt. Es musste auf jeden Fall verhindert werden, dass Familien plötzlich vor dem Nichts oder Betriebe vor dem Aus stehen. Angesichts einer Vielzahl von möglichen Fällen ist jedenfalls ein öffentliches Interesse im Sinne der Wohnraumsicherung oder des Erhalts von bestehenden Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen unbestreitbar.“

Beschlossen wurde das nun in Kraft getretene Paket einstimmig im Dezember-Landtag.

Auch lesen:


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden