Tipps für Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen
OÖ. Ob als erster Schritt ins Berufsleben, als Karenzvertretung oder für ein zeitlich begrenztes Projekt, befristete Arbeitsverhältnisse sind in vielen Branchen gang und gäbe. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer? Welche Rechte haben sie, wo lauern Risiken und welche Schutzmechanismen gibt es? Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich informiert über die wichtigsten Regelungen.
Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Beschäftigten oftmals die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Beruf, sind aber häufig mit Unsicherheit verbunden. Grundsätzlich enden befristete Arbeitsverhältnisse mit dem vereinbarten Ablaufdatum. In bestimmten Fällen kann ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden, allerdings nur, wenn beide Seiten dem zustimmen. Ohne eine solche Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Fristablauf.
Vorsicht bei Kettenverträgen
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber befristete Verträge ohne sachliche Begründung mehrfach verlängern oder aneinanderreihen. In solchen Fällen spricht man von Kettenarbeitsverhältnissen. Gibt es keinen sachlichen Grund für die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse, gilt der Vertrag rechtlich als unbefristet. Dadurch erhalten die Beschäftigten sämtliche damit verbundenen Schutzrechte.
Besonderer Schutz für werdende Mütter
Ein wichtiger Sonderfall betrifft schwangere Arbeitnehmerinnen. Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag kurz vor Beginn des Mutterschutzes aus, verlängert er sich bis zum gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Diese Schutzregelung soll verhindern, dass werdende Mütter durch eine Vertragsbefristung benachteiligt werden. Allerdings gilt diese Verlängerung nicht, wenn die Befristung sachlich gerechtfertigt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Unterstützung und Beratung
Befristete Arbeitsverhältnisse bringen oft Unsicherheiten mit sich, sei es hinsichtlich der Weiterbeschäftigung, der Kündigungsmöglichkeiten oder des finanziellen Risikos nach Vertragsende. Die AK Oberösterreich rät Arbeitnehmern daher, befristete Verträge genau zu prüfen und sich beraten zu lassen.
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