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Maul- und Klauenseuche: Vorsicht bleibt trotz Lockerungen oberstes Gebot

Tips Logo Kerschbaummayr Bernadette, 21.05.2025 17:23

Ö/OÖ. Nach Wochen der Sorge um die hochansteckende Maul- und Klauenseuche (MKS) gibt es erstmals eine vorsichtige Entspannung: Seit Mitte April wurden in Ungarn und der Slowakei keine neuen Fälle mehr gemeldet. Die bisherigen Schutzmaßnahmen werden daher nun schrittweise gelockert – doch eine Entwarnung ist noch nicht.

Auch in Zukunft ist Vorsicht geboten: Die Lockerung der Maßnahmen ist noch keine Entwarnung. (Foto: Volker Weihbold)

Mit 20. Mai 2025 endete die bestehende Sperrzone in Österreich. Der sogenannte „Seuchenteppich“ an den Grenzübergängen wird abgebaut, Kontrollen sollen künftig nur noch bei Bedarf durchgeführt werden.

Oberösterreichs Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) warnt jedoch eindringlich davor, die Seuchengefahr zu unterschätzen: „Die Maul- und Klauenseuche bleibt eine latente Gefahr, sie ist aktuell nur wieder weiter von Österreichs Grenze weggerutscht.“

Biosicherheit bleibt entscheidend

Langer-Weninger verweist auf die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen: „Wir konnten ein Einschleppen und damit einen Ausbruch der Seuche in Österreich unter anderem durch strenge Biosicherheit auf den Höfen verhindern.“ Sie appelliert an die Landwirtschaft, diese Standards jedoch weiterhin hochzuhalten: „Hygiene ist die beste Seuchenprävention.“

Großes Risiko für ganze Regionen

Denn: Ein einziger Infektionsfall hätte nicht nur für den betroffenen Betrieb katastrophale Folgen, sondern es müsste laut der Agrar-Landesrätin im Umkreis von zehn Kilometern auch eine Überwachungszone eingerichtet werden – inklusive Handels- und Transportbeschränkungen, die auch Molkereien, Fleischverarbeiter und Zulieferbetriebe treffen würden. Die Rückkehr zum Normalbetrieb könnte dadurch dann mehrere Monate dauern, was eine existenzielle Belastung für bäuerliche Familienbetriebe wäre.

Einfache Maßnahmen mit großer Wirkung

Umso wichtiger sei es, einfache Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen: etwa die Verwendung eigener Kleidung und Stiefel für Tierärzte oder Klauenpfleger, das Aufstellen von Desinfektionswannen oder das Führen eines Transportprotokolls. „Von betriebsfremden Stallbesuchen ist weiterhin abzusehen“, so Langer-Weninger. Einen detaillierten Leitfaden zur Biosicherheit bietet die Landwirtschaftskammer.


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