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AK OÖ fordert klare Kriterien beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Tips LogoBaumgartner Anna, 24.11.2025 10:34

OÖ/LINZ. Ab 2026 sollen Arbeitslose ihr Arbeitslosengeld kaum mehr durch geringfügige Jobs aufbessern dürfen. Ziel sei es, die Konzentration vollständig auf die Jobsuche zu lenken. Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ), Andreas Stangl, mahnt praxistaugliche Lösungen ein, besonders für Menschen in Aus- und Weiterbildungen. Die neuen Kriterien dafür müssten zügig festgelegt werden und mehr als nur das Pflegestipendium umfassen.

AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl fordert klare Kriterien beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld. (Foto: Volker Weihbold)

„Für viele Menschen ist der geringfügige Zuverdienst notwendig, um sich vor allem länger dauernde Ausbildungen leisten zu können“, so AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl. Zudem biete ein solcher Job oft die Chance, nach der Ausbildung in ein fixes, vollversichertes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

Neue Regelung ab 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 wird in Österreich der geringfügige Zuverdienst beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe grundsätzlich nicht mehr möglich sein – bis auf wenige Ausnahmen. Ziel der Reform, die im Budgetbegleitgesetz 2025 verankert ist, sei, Arbeitslose stärker auf die Suche nach Vollzeitjobs zu fokussieren und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. 

Während einer AMS-Schulung oder Ausbildung darf geringfügig gearbeitet werden, um die Finanzierung zu erleichtern – eine Nachbesserung der Reform stellt sicher, dass dies auch für laufende Schulungen gilt.

„Kriterien müssen zügig festgelegt werden“

Zwar begrüßt der AK-Präsident, dass während einer Ausbildung weiterhin geringfügig gearbeitet werden dürfe, doch: „Ich begrüße die Ankündigung, dass es künftig doch möglich sein soll, während einer Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die neuen Kriterien dafür müssen aber zügig festgelegt werden und es muss mehr sein, als nur das Pflegestipendium.“

Unsicherheiten bereits spürbar

Die Unsicherheit sei bereits spürbar. In der AK-Beratung in Oberösterreich würden sich derzeit deutlich mehr Menschen melden, die eine Weiterbildung planen und ohne zusätzliches Einkommen nicht wissen, wie sie diese finanzieren sollen.

„Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik schafft praxistaugliche Rahmenbedingungen auch in Zeiten knapper Budgets. Die Bundesregierung sollte daher bald Klarheit schaffen. Die Möglichkeit zum geringfügigen Zuverdienst bei Aus- und Weiterbildungen muss erhalten bleiben“, so Stangl.


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