Oberösterreich baut ab 2027 Wohnbeihilfe aus
OÖ/LINZ. Die oö. Wohnbeihilfe soll mit 1. Jänner 2027 ausgeweitet werden. Der Verordnungsentwurf sieht höhere förderbare Wohnflächen und eine Anhebung der monatlichen Höchstbeträge vor. Zudem sollen die Einkommensgrenzen angepasst und die Antragstellung vereinfacht werden. Laut Landeshauptmann-Stellvertreter Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) sind bis zu 351,50 Euro monatlich, keine Kürzung durch Pensionserhöhung und weniger Bürokratie vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf ist in Begutachtung gegangen, mit 1. Jänner 2027 sollen die Änderungen in Kraft treten.
Höchstbetrag steigt auf bis zu 351,50 Euro
Die förderbaren Quadratmeter der Wohnung werden laut Entwurf angehoben und an die Neubauförderung angeglichen. Die bisherige Obergrenze von 300 Euro monatlich fällt. Bei einem Fördersatz von 3,70 Euro pro Quadratmeter ergeben sich künftig folgende Höchstbeträge:
- eine Person: 50 Quadratmeter - maximal 185 Euro (bisher 166,50 Euro)
- zwei Personen: 70 Quadratmeter - maximal 259 Euro (bisher 222 Euro)
- drei Personen: 85 Quadratmeter - maximal 314,50 Euro (bisher 277,50 Euro)
- vier oder mehr Personen: 95 Quadratmeter - maximal 351,50 Euro (bisher 300 Euro)
Einkommensgrenzen werden angepasst
Der Entwurf sieht außerdem vor, die Einkommensgrenzen erneut an den Ausgleichszulagenrichtsatz anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass Pensionisten wegen einer inflationsbedingten Pensionserhöhung Wohnbeihilfe verlieren.
Der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt und der Wohnbeihilfen-Pensionsbonus sollen weiterhin bestehen bleiben.
Regelung bei Pflegeheimaufenthalt
Eine weitere geplante Verbesserung betrifft Menschen über 70 Jahre: Muss der Ehepartner in ein Alten- oder Pflegeheim übersiedeln, soll die bisherige Wohnbeihilfe weiterhin für zwei Personen bezogen werden können. Eine entsprechende Regelung gilt bereits bei Verwitwung und soll nun ausgeweitet werden.
Haimbuchner verweist auf mögliche finanzielle Folgen eines Pflegeheimaufenthalts für den zu Hause bleibenden Partner: „Wer nach einem langen Arbeitsleben auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht durch eine Pensionserhöhung oder den Pflegeheimaufenthalt des Partners finanziell schlechter gestellt werden.“
Weniger Nachweise bei Anträgen
Auch bei der Antragstellung sind Änderungen geplant. Bei privaten Mietverträgen soll die Unterschrift des Vermieters auf dem Antragsformular künftig nicht mehr erforderlich sein. Zudem sollen die Nachweise für Unterhaltsleistungen und Waisenrenten vereinfacht werden.
„Wohnen muss leistbar bleiben. Deshalb erhöhen wir die Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird. Mehr Geld für Familien und Pensionisten, weniger Bürokratie und klare Regeln“, so Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner. Zudem würde für mehr Sicherheit im Alter gesorgt. „Davon werden tausende Oberösterreicher unmittelbar profitieren.“
SPÖ: „Haimbuchner bewegt sich, aber die Reform bleibt aus“
Die SPÖ begrüßt, dass Bewegung in die Wohnbeihilfe kommt. Aber: Eine grundlegende Reform sei der Entwurf nicht. „2026 sollte das Jahr der Wohnbeihilfe-Reform werden. Was jetzt vorliegt, ist ein Anfang, aber keine Wende”, so SP-Wohnbausprecher und 3. Landtagspräsident Peter Binder, „wir bleiben mit dem Landesrechnungshof bei unserer Forderung: Die Wohnbeihilfe gehört grundlegend reformiert.” Kritisiert wird unter anderem, dass die Obergrenze von 8 Euro pro Quadratmeter unverändert bleibe. Auch für Alleinerziehende und Studierende seien keine spürbaren Fortschritte erkennbar.








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