"Die Schmutzzulage gibt es für schmutzige Arbeit und nicht für die Waschmittelrechnung"
Ö. Die Schmutzzulage soll bis zu einem bestimmten Betrag weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, auch wenn der Betrieb etwa die Reinigung der Arbeitskleidung oder Duschmöglichkeiten bezahlt.

Auslöser für Diskussionen war eine verschärfte Prüfpraxis der Finanzverwaltung. Dabei wurde nicht mehr nur die außergewöhnliche Verschmutzung bei der Arbeit berücksichtigt, sondern verstärkt geprüft, welcher tatsächliche Aufwand den Beschäftigten für die Reinigung von Körper und Kleidung entsteht.
Übernahm der Betrieb diese Kosten ganz oder zum Teil, drohte die Steuerfreiheit der Zulage eingeschränkt zu werden.
Gesetzliche Klarstellung
Mit der gesetzlichen Klarstellung soll damit Schluss sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit soll wieder die erhebliche Verschmutzung durch die Arbeit sein und nicht, wer die Reinigung bezahlt.
„Die Schmutzzulage gibt es für schmutzige Arbeit und nicht für die Waschmittelrechnung. Wir haben eine rasche gesetzliche Klarstellung gefordert, jetzt wird sie kommen“, sagt Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE.








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