Abholung von Speisen erlaubt - auch das Donaustandl bietet Köstlichkeiten
BEZIRK PERG. Seit dem 4. April können vorbestellte Speisen wieder direkt beim Wirt abgeholt werden. Eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung wurde vorgenommen, teilte die WKÖ mit.
„Wie viele Betriebe im Bezirk Perg kann auch bei uns das Mittagessen abgeholt werden. Der Wochenplan kann auf unserer Homepage eingesehen werden“, betont Martin Tinschert. Für ältere Menschen werden die Speisen auch zugestellt. Aber nicht nur das Restaurant Tinschert in Schwertberg auch etwa das Donaustandl bietet Abholung an - hier im Moment speziell für das Osterwochenende. Am Karfreitag können gegen Vorbestellung Steckerlfisch Makrele und einen Biosaibling abgeholt werden. Und für Ostersonntag bietet das Donaustandl Henderl, Schweinsstelze, Ripperl, Pizza und Bosner. Und als Nachspeise kann das Softeis in Schalen mitgenommen werden.
Regelung im Detail
Die Abholung von vorbestellten Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Auch ist zu beachten, dass sich die erlaubte Abholung ausschließlich auf vorbestellte Speisen erstreckt. Ein allgemeiner Gassenverkauf von nicht vorbestellten Speisen ist nach wie vor unzulässig.
Oberösterreichs Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner sieht eine wichtige Erleichterung für Gastronomiebetriebe. „Wir haben uns beim Bund intensiv dafür eingesetzt, dass den Gastronomiebetrieben auch in Zeiten der Corona-Beschränkungen zumindest dieses Geschäftsfeld zusätzlich zu den Lieferservice-Angeboten eröffnet wird. Ich bin froh, dass uns das jetzt gelungen ist, denn das ist ein weiterer Schritt in Richtung Wiederankurbelung des Wirtschaftslebens auch in Oberösterreich“ so Achleitner.
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