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BEZIRK. Was bei Höherbildenden Schulen selbstverständlich ist, könnte laut dem Land ab kommendem Schuljahr auch für die Neuen Mittelschulen gelten. Ein neues Gesetz soll die Berechtigungssprengel auf das gesamte Landesgebiet ausweiten. Sowohl Schulen als auch die schulerhaltenden Gemeinden fehlen bisher aber genaue Informationen.

In manchen Schulen könnten durch neues Gesetz schon bald leerstehende Klassenzimmer zur Realität werden. Foto: Weihbold

Geht es nach dem Land, könnten ab Herbst alle Schüler zwischen 10 und 14 bzw. ihre Eltern frei entscheiden, welche Neue Mittelschule sie besuchen wollen. Hat man sich für eine Schwerpunktschule entschieden, war das auch bisher möglich, ansonsten musste bei der Gemeinde ein Umschulungsantrag gestellt werden. Wurde dieser Antrag abgelehnt, konnte man in ein Verfaltungsverfahren eintreten. Dies habe in der Vergangenheit zu einem hohen bürokratischen Mehraufwand geführt, heißt es in einer Aussendung von Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer. Deshalbgeht nun ein Gesetzesentwurf, der die Sprengel ausweiten soll, in Begutachtung.

Infos fehlen bislang bei Betroffenen

Noch völlig im Unklaren, wie dieser genau aussieht, wurden bisher die Schulen, Pflichtschulinspektoren und die Gemeinden gelassen. „Keiner weiß noch, was da drinnen steht. Jetzt heißt es einmal abwarten. Der spannende Punkt wird sein, was passiert, wenn eine Schule die räumlichen Möglichkeiten nicht mehr hat“, meint Pflichtschulinspektorin Notburga Astleitner. „Die jetzige Ankündigung über die Medien ist doch eine große Überraschung, zumal Fragen wie etwa zum Schultransport bzw. zu entrichtenden Gastschulbeiträgen nicht aus dieser Aussendung hervorgehen“, so Bürgermeister Anton Froschauer aus Perg. „Ich bin aber überzeugt, dass es zu einer vertretbaren Lösung kommen wird, zumal dieser Entwurf erst in die Begutachtung geht. Zu berücksichtigen wird sein, dass die Gemeinden, die entsprechende Schulstandorte aufweisen, einerseits die notwendigen Plätze vorhalten müssen, um dann gleichzeitig Gastschulbeiträge nach außen zu bezahlen.“

Sprengelfreiheit kann Schulstandorte bedrohen

Fraglich ist vor allem, wie man reagieren wird, sollten einzelne Schulen unter dieser Regelung soweit leiden, dass weniger oder im Extremfall keine Klasse mehr zustande kommen. Besonders besorgniserregend könnte dies z.B. für die Neue Mittelschule Perg Schulzentrum werden. In den vergangenen Jahren sind die Schülerzahlen stark rückläufig. Während man im Jahr 2000 noch 300 Schüler unterrichtete, waren es 2013 nur mehr 176, jetzt sind es nur mehr 125. „Bisher hatten wir noch ein bisschen Planungssicherheit, dann werden die Karten jedes Jahr neu gemischt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll, die Betroffenen fragt man bei sowas anscheinend immer als letzte“, so Direktor Karl Aistleitner von der Neuen Mittelschule Perg II.


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