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Neue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft mit der im Bezirk Perg Zusammenkünfte untersagt werden

Markus Hochgatterer, 04.04.2020 19:18

BEZIRK PERG. Gemäß § 15 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 16/2020, wird wegen des Auftretens der anzeigepflichtigen Krankheit COVID-19 Folgendes verordnet:

Foto: Soni's/Shutterstock.com
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§ 1 Verbote

Innerhalb des Bezirks Perg sind sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt.

§ 2 Ausnahmen

(1) Ausgenommen von den unter § 1 genannten Verboten sind Zusammenkünfte von allgemeinen Vertretungskörpern, von Organen von Gebietskörperschaften, von Organen von Körperschaften öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Österreichischen Bundesheeres, von Rettungsorganisationen, der Feuerwehr, zur Kinderbetreuung, nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu beruflichen Tätigkeiten, in Massenbeförderungsmitteln sowie in den in § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 genannten Betrieben.

(2) Bei Begräbnissen ist eine Teilnehmerzahl von insgesamt höchstens zehn Personen erlaubt.

§ 3 Befugnisse

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, erforderlichenfalls unter Anwen-dung von Zwangsmitteln, Zusammenkünfte aufzulösen.

§ 4 Strafbestimmungen

Übertretungen nach dieser Verordnung werden gemäß § 40 lit. b und c Epidemiegesetz mit Geldstrafe bis zu 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg und an den Amts-tafeln aller Gemeinden des Bezirks durch Anschlag und auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft kundgemacht.

(2) Sie tritt am 04. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.

Der Bezirkshauptmann: Ing. Mag. Werner Kreisl


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Leo
Leo
06.04.2020 12:36

Beziehung

Darf man sich aber schon mit dem/der Partner/in treffen?

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Stefan
Stefan
05.04.2020 15:35

Zusammenkünfte

Ich darf ja meine wohnung gar nicht verlassen um jemanden zu besuchen, also ist doch die neue bestimmung sinnlos. Aber sonst bin ich mit der Registrierung absolut zufrieden. Die Zahlen sprechen ja fuer sich.

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Dare
Dare
05.04.2020 13:48

Garten

Darf ich also im Garten besuch empfangen?

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Sabine
Sabine
05.04.2020 13:10

Zusammenkünfte

Ich dachte, Zusammenkünfte mit anderen, als haushaltsangehörigen Personen wären schon bisher verboten gewesen?

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Karin
Karin
05.04.2020 13:29

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen

Nein, liebe Ssbine, in privaten, haushaltlichen Räumlichkeiten, war es bisher nicht kontrollierbar, bzw gab es keine handhabe und Regelung!! es soll auch nur die jenige, die ea immer noch nicht begriffen haben, an Ostern von riesen Partys abhalten

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