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BEZIRK ROHRBACH. Silvester wird wieder laut: Jedes Jahr steigen unzählige Raketen zum Jahreswechsel in den Himmel und tauchen ihn in buntes Licht. Doch das Schauspiel ist nicht nur schön, sondern bei unsachgemäßem Hantieren ziemlich gefährlich. 90 Prozent aller Unfälle mit Pyrotechnik passieren nämlich in den wenigen Stunden rund um den Jahreswechsel.

Foto: Weihbold
Foto: Weihbold

„Die häufigsten Verletzungen betreffen Verbrennungen, Brüche und offene Wunden an Händen, Fingern oder an den Augen. Der extreme Lärm führt zudem häufig zu Gehörschäden, erklärt Primar Klaus Katzensteiner vom AUVA-Unfallkrankenhaus Linz. Gefährlich wird es aber auch, wenn andere Pyrotechnik-Artikel als offiziell zugelassene verwendet werden.

Viele Kennzeichnungen gefälscht

Die „heiße Ware“, die gerade hier im Grenzgebiet oft aus Tschechien illegal importiert wird, schont zwar das Geldbörserl, kann aber sprichwörtlich ins Auge gehen. Die Polizei warnt: „98 Prozent aller Pyrotechnik aus Tschechien ist illegal.“ Wer sich darauf beruft, dass die eingeführten Artikel mit dem CE-Logo gekennzeichnet sind, der muss enttäuscht werden, denn viele der CE-Kennzeichen auf tschechischen Pyrotechnik-Produkten sind gefälscht.

Saftige Strafe wartet

Wer sich trotzdem dazu hinreißen lässt und erwischt wird, der muss nicht nur damit rechnen, dass die Ware entzogen wird, sondern es droht auch eine saftige Geldstrafe bis zu 3600 Euro oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

Übrigens: Im Ortsgebiet sind eigentlich bereits Feuerwerkskörper der Klasse F2 verboten – auch zu Silvester!

FEUERWERKSKLASSEN:

F1 – Scherzartikel, Spielwaren

Knallerbsen, Wunderkerzen... Dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Mindestalter: 12 Jahre.

F2 – Kleinfeuerwerk

Batterien, Raketen, Sonnenräder, Vulkane, Heuler & Schwärmer... Gebrauchsanweisung in Deutsch, Klassenzugehörigkeit und Altersbeschränkung (ab 18 Jahren) müssen darauf ersichtlich sein.

F3+F4 – Mittel- & Großfeuerwerk

Batterien, Raketen, Zylinderbomben, Feuerwerksbomben... Dürfen nur mit entsprechender Ausbildung und behördlicher Bewilligung (Pyrotechnikerausweis) verwendet werden (ab 18 Jahre).


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