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BEZIRK. Auch heuer ruft der Verein Lebensraum Donau-Ameisberg auf, zu Silvester auf Böller und Raketen zu verzichten – den Menschen, Tieren und der Umwelt zuliebe. Dem gegenüber steht der Pyrotechnik-Handel, der aus einer aktuellen Studie zitiert: Feuerwerke würden nur minimal zur Feinstaubbelastung beitragen.

Silvester kann auch ohne laute Knallerei über die Bühne gehen - den Menschen, Tieren und der Umwelt zuliebe. (Foto: kalinichenkod - stock.adobe.com)

„Feiern ohne Feuern“ würde sich der Lebensraum Donau-Ameisberg für die bevorstehende Silvesternacht wünschen. „Wir möchten diesen Appell nicht nur an die Bevölkerung unserer Vereinsgemeinden, sondern an die Menschen im ganzen Bezirk und darüber hinaus richten“, ergänzt der Lembacher Willi Hopfner. Als Argumente, die gegen die Raketen und Böller sprechen, nennt der Verein den gesundheitsgefährdenden Feinstaub; den Müll, der dabei entsteht; aber auch die Tiere, die dadurch erschreckt werden. Nicht zuletzt könnte man das Geld sinnvoller anlegen, heißt es vom Lebensraum Donau-Ameisberg.

Vor allem Nutztiere und Wildtiere leiden unter dem sehr hohen Schallpegel von bis zu 170 dB. Dazu kommen Plastikreste und andere Giftstoffe, die auf der Wiese und im Wald liegen bleiben und bis ins Frühjahr hinein Tiere gefährden. Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ, würde sich deshalb „weniger Action und mehr Hausverstand“ wünschen. Der Wildbiologe und Geschäftsführer des oö. Landesjagdverbandes Christopher Böck bittet vor allem darum, die Silvesterknallerei in der Nähe von Wäldern zu unterlassen: „Wildtiere reagieren auf die ungewohnten Störungen mit panikartiger Flucht und enormer Stressbelastung. Vor allem, weil sie ein viel besseres Gehör haben als wir Menschen. Mitunter passiert es auch, dass Tiere in Panik auf Straßen laufen und Unfälle verursachen.“

Diese Problematik kennt man auch im Tierpark Altenfelden, wo sich vor einigen Jahren ein Hirsch in Panik mit dem Geweih im Zaun verfangen hat. „Aber grundsätzlich ist es in den letzten Jahren, seit Feuerwerke im Ortsgebiet verboten sind, viel ruhiger geworden und wir liegen etwas abgeschieden. Unsere Tiere hören die Silvesterknallerei eher als fernes Grollen“, berichtet Tierpark-Chefin Barbara Laher. Spezielle Vorbereitungen wird es daher nicht geben. Nur das kleine Eselbaby Ottilia, das als frühes Weihnachtsgeschenk zur Welt kam, wird zu den Zebras in den Stall gesperrt, mit denen Ottilia und ihre Mama jetzt im Winter ohnehin in einer WG leben.

Fakten sprechen lassen

Gegen diese kritischen Stimmen, die alle Jahre wieder zu Silvester laut werden, wehrt sich der Pyrotechnikhandel. Insbesondere punkto Feinstaub- und CO2-Emissionen seien Unwahrheiten im Umlauf. Ulf Busse, Branchensprecher in der WK OÖ, weist in diesem Zusammenhang auf eine Studie aus dem Jahr 2020 hin: Die Ergebnisse würden zeigen, dass lediglich 0,0002 Prozent des klimarelevanten Kohlenstoffdioxids auf Feuerwerke zurückgehen. Außerdem verursachen Feuerwerke lediglich 0,2 Prozent des gesamten österreichischen Schwebestaubes (TSP), in dem auch Feinstaub PM 10 und PM 2,5 enthalten ist. Die Berechnungen wurden mit den Inventurzahlen des Umweltbundesamts durchgeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche EU-weite Richtlinien, die giftige und gefährliche Stoffe wie Arsen, Blei oder Quecksilber in Feuerwerkskörpern verbieten.

Ein großes Anliegen der Branche ist natürlich, dass ein Feuerwerk risikolos erlebt werden kann. Deshalb sollten pyrotechnische Artikel nicht bei zweifelhaften Online-Quellen bestellt oder im Ausland besorgt werden. „Wer sichergehen will, kauft bei heimischen Pyrotechnikhändlern und unterstützt so die Wirtschaft und den regionalen Fachhandel in Österreich“, ergänzt Busse.

Wo sind Feuerwerke erlaubt?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kinderfeuerwerk, Knallteufel) dürfen jederzeit und das ganze Jahr über genutzt werden.

Kategorie F2-Feuerwerke (Batteriefeuerwerke, Schweizer-Kracher, Vulkane, Raketen...) sind im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten, der Bürgermeister kann jedoch mittels Verordnung Ausnahmen aussprechen.

Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben, lose pyrotechnische Gegenstände) dürfen nur von einer fachkundigen Person und mit Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion abgefeuert werden.


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