Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Bei der Hundehaltung braucht es vor allem gegenseitiges Verständnis

Martina Gahleitner, 20.02.2024 18:27

LICHTENAU/BEZIRK. Für ein besseres und vor allem sicheres Zusammenleben von Mensch und Hund hat Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz auf den Weg gebracht, das bis zum Sommer beschlossen werden soll. Unabhängig davon seien aber Aufklärung und gegenseitiges Verständnis notwendig, sagt dazu Thomas Würdig, Vorsitzender der Hundeschule Lichtenau. Denn kein Gesetz könne allen Situationen gerecht werden.

Unauffällige Hunde sind das Ziel jeder Erziehung. (Foto: Africa Studio - stock.adobe.com)
Unauffällige Hunde sind das Ziel jeder Erziehung. (Foto: Africa Studio - stock.adobe.com)

Wenn ein Hund auffällig geworden ist, wenn er gezwickt oder gebissen hat, ist es oft nur ein „normal hundgerechtes Verhalten“, sagt Thomas Würdig. Denn „ein Hund ist ein Hund. Und dieser ist eben in seinen Handlungsweisen eingeschränkt, wenn er unter Stress steht. Wenn er kann, wird er abhauen. Wenn nicht, wird er sich wehren“.

Natürlich ist immer der Hundeführer verantwortlich für seinen Hund. Aber wichtig ist auch, jene Menschen zu erreichen, die mit Hunden eigentlich nichts am Hut haben. Möglichst viel Aufklärung und im Gespräch bleiben mit der Bevölkerung – das sind für den Vereinsvorsitzenden die wertvollsten Zutaten für ein gutes Zusammenleben. Deshalb sind zum Frühjahrs-Kursbeginn am 23. März auch alle ohne Hund eingeladen.

Begegnungsverhalten wird trainiert

In der Hundeschule Lichtenau differenziert das Trainerteam zwischen Erziehung und Ausbildung. Während es bei letzterem eher um Hundesport geht, wird bei der Erziehung die Basis gelegt. „Wir bringen dem Hund alles bei, damit er sich möglichst unauffällig in die menschliche Gesellschaft integrieren kann“, erklärt Thomas Würdig. Der Begleithunde-Kurs sei schon seit einigen Jahren sehr breit aufgestellt: „Wir trainieren Begegnungsverhalten mit anderen Hunden, machen Spaziergänge und praxisorientierte Übungen nicht nur am Platz. Wir möchten aber bei den Hundeführern noch mehr Verständnis vermitteln, warum der Hund so tickt, wie er tickt. Gerade wenn man seinen Hund nicht vom Welpenalter an selbst ausgebildet hat, weiß man nie, ob und wo sein Triggerpunkt ist. Das hat auch nichts mit der Rasse zu tun.“

Nicht auf Rasse reduzieren

Würdig kann deshalb auch den Listen nichts abgewinnen. „Ich kenne Bullterrier oder Rottweiler, die totale Familienhunde sind. Sie sind nicht grundsätzlich gefährlich.“ Das neue Gesetz stellt spezielle Anforderungen für bestimmte Hunderassen (siehe Infokasten). Allerdings wisse man noch nicht, wie mit Mischrassen umgegangen werden soll. Generell liegt für Würdig, der selbst Jurist ist, das Problem in der Umsetzung. „Das neue Hundehaltegesetz ist sicher gut gemeint und man soll schauen, was man justieren kann, aber wie man es in der Praxis umsetzen kann, muss sich erst zeigen.“

Das neue oö. Hundehaltegesetz bringt folgende Änderungen:
Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter: Hundehalter müssen wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen (Theoriekurs in Präsenz). Hundehalter großer Hunde müssen zusätzlich einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren. Zudem soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, mit mehr als zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren zu gehen.
Mehr Handhabe für Gemeinden: Der Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.
Mehr Möglichkeiten für Gemeinden, Hunde als auffällig einzustufen: Die Kriterien, ab wann ein Hund als auffällig erklärt werden kann, werden deutlich erweitert. Hundehalter dürfen dann nicht mehr mit mehr als einem auffälligen Hund spazieren gehen.
Besserer Austausch zwischen den Gemeinden: Auffälligkeiten sollen im oö. Hunderegister vermerkt werden, Bürgermeister haben Zugang zu den Daten aller Gemeinden.
Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Für die sechs Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden