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BEZIRK ROHRBACH. Die anhaltende Trockenheit setzt die Wasserversorgung in mehreren Gemeinden des Bezirks zunehmend unter Druck. Während manche Orte bereits zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufrufen, drohen in Hörleinsödt in der Gemeinde Lichtenau externe Wassertransporte.

Die Versorgungslage in manchen Gebieten im Bezirk Rohrbach ist angespannt. (Foto: fotogurme - stock.adobe.com)

Die Lage bei der privaten Wassergenossenschaft Hörleinsödt ist angespannt. Sie versorgt rund 150 Menschen und bezieht ihr Wasser aus vier Quellen. Deren Schüttung ist laut Obmann Oskar Leibetseder inzwischen derart stark zurückgegangen, dass sich der 50-Kubikmeter-Hochbehälter selbst in der Nacht nicht mehr vollständig füllt.

„Momentan geht sich die Versorgung gerade noch aus“, sagt Leibetseder. Am Freitagmorgen, 31. Juli, habe der Wasserstand im 50 Kubikmeter fassenden Behälter bei nur noch 38 Kubikmetern gelegen. „Wenn es so weitergeht, müssen wir Wasser aus umliegenden Gemeinden mit Tankwagen holen.“

Dass das örtliche Gasthaus zuletzt Betriebsurlaub hatte und erst heute wieder öffnet, habe die Lage vorübergehend etwas entspannt. Würden auch die landwirtschaftlichen Betriebe derzeit aus dem Vollen schöpfen, wäre die Situation nach Einschätzung Leibetseders bereits deutlich kritischer.

Niederschlag fehlt seit dem Winter

Dabei hatte die Genossenschaft erst vor drei Jahren eine neue Quelle erschlossen und sich damit langfristig abgesichert gesehen. „Heute schaut es ganz anders aus“, sagt der Obmann. Seit dem Winter fehle der Niederschlag nahezu vollständig. Als Konsequenz soll nun möglichst rasch ein Bohrbrunnen errichtet werden. In den kommenden Wochen will Leibetseder die 36 Mitglieder der Wassergenossenschaft zu einer Vollversammlung einladen. Für das Projekt werden Investitionen von rund 40.000 bis 50.000 Euro erwartet.

Im übrigen Gemeindegebiet von Lichtenau sei die Versorgung derzeit noch stabil, betont Bürgermeister Albrecht Neidhart. Große Reserven gebe es aber nicht: „Zuviel haben wir nicht, aber wir kommen aus.“

Appelle und Einschränkungen in weiteren Gemeinden

Auch andere Gemeinden reagieren. In St. Peter wurde bereits am 11. Juli zum Wassersparen aufgerufen.

In Hofkirchen bat die Gemeinde die Bevölkerung am Donnerstagabend angesichts der angespannten Versorgungslage, auf Poolfüllungen, Autowäschen, großflächige Rasenbewässerung und Reinigungsarbeiten zu verzichten. Ausgenommen sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen oder Tiere sowie Einsätze der Feuerwehr.

Die vereinzelten Niederschläge der vergangenen Wochen hätten zwar Wiesen, Feldern, Äckern und Gärten kurzfristig geholfen. Für eine nachhaltige Neubildung des Grundwassers und die ausreichende Speisung der Quellen seien die Regenmengen aber nicht ausreichend gewesen. Die Quellzuflüsse gingen weiterhin deutlich zurück.

Hofkirchen hat bereits mehrere Schritte gesetzt: Die Gemeinde wird laufend aus dem benachbarten Pfarrkirchen im Mühlkreis notversorgt. Ein neuer Trinkwasserbrunnen wurde erschlossen und soll voraussichtlich gegen Jahresende in Betrieb gehen. Zudem läuft die Sanierung der alten Schartner Quellen. Für gemeindeeigene Zwecke kommt Brauchwasser aus einem Lebensmitteltank zum Einsatz.

Auch bei den Sportanlagen soll Trinkwasser nur noch im unbedingt notwendigen Ausmaß verwendet werden, um Schäden an den Rasenflächen zu verhindern. Parallel sucht die Gemeinde nach einer dauerhaften Nutzwasserlösung und setzt, wo möglich, Brauchwasser ein.

Akute Waldbrandgefahr

Parallel zur angespannten Wassersituation gilt im gesamten Bezirk Rohrbach weiterhin akute Waldbrandgefahr. Laut geltender Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ist in den Waldgebieten aller Bezirksgemeinden sowie in den jeweiligen Gefährdungsbereichen das Entzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich umfasst auch Flächen außerhalb des Waldes, wenn ein Übergreifen von Bodenfeuer oder Funkenflug auf benachbarte Waldflächen aufgrund von Wetter, Wind, Gelände oder Bodendecke nicht ausgeschlossen werden kann. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen geahndet werden. Unter besonders erschwerenden Umständen sind auch beide Strafen möglich.


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