Mit 31. Dezember läuft die Frist für viele finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten ab
BEZIRK ROHRBACH. Mit 31. Dezember laufen viele wichtige Fristen ab, wie etwa die Fernpendlerbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Schul- und Heimbeihilfe oder Arbeitnehmerveranlagung 2015 und noch einige mehr.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen finanzielle Vorteile oft aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen“, weist ÖAAB-Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger hin. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt.
Folgende finanzielle Unterstützungsleistungen können bis 31. Dezember 2020 beantragt werden:
- Arbeitnehmerveranlagung für das Arbeitsjahr 2015
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2015 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
- Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendlerjahr 2019
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 177 und 342 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen automischen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.
- Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2019 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ längstens bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres – also bis Ende 2020 - beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
- Schul- und Heimbeihilfe des Bundes
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2020 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.
- Sanierungsscheck für Private 2020
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Details online auf www.umweltfoerderung.at.
- „Raus aus Öl“-Förderung bis 31.12.2020
Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Details online auf www.umweltfoerderung.at.
- Förderaktion „E-Mobilität für Private“
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Transporter für Private. Die Förderung beträgt zwischen 600 bis 3.000 Euro bzw. ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich. Details online auf www.umweltfoerderung.at.








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