Fehlende Urlaubsersatzleistung: AK Rohrbach verhalf zu Nachzahlung
BEZIRK ROHRBACH. Wegen Ungereimtheiten bei der Endabrechnung wandte sich ein Beschäftigter aus dem Bezirk Rohrbach an die Arbeiterkammer. Diese machte für ihn die offenen Ansprüche geltend.

Tatsächlich wurden dem Mann, nachdem er von seinem Arbeitgeber gekündigt und dienstfrei gestellt wurde, 31 offene Urlaubstage nicht ausbezahlt. Daraufhin intervenierten die Rechtsschützer bei dem Betrieb, woraufhin die offenen Ansprüche ausbezahlt wurden. Denn auch bei einer Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist ist der Urlaub grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren.
Rechtsberatung in der Region
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. Der Fall aus dem Bezirk Rohrbach zeigt für ihn auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für die Mitglieder ist.


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